Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) Pressemappe

Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) Pressemappe

Der BDD wurde im Juni 1950 gegründet. Er ist somit der Detektivverband mit der ältesten Berufstradition in Deutschland.
Er vertritt die berufsständischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Parlament, den Landtagen/Senaten und den gesetzgebenden Körperschaften der Kommunen.
Zu den Ministerien, Behörden des Bundes und der Länder ist er der Mittler für alle mit dem Detektivgewerbe zusammenhängenden Fragen.
Für die Berufsorganisationen aller Wirtschaftszweige ist er Partner und Berater bei detektivischen Problemstellungen.
Gegenüber der Öffentlichkeit vertritt er die Interessen seiner Mitglieder und schützt deren allgemeine wirtschaftliche und gewerbliche Anliegen.
Sein ständiges Bemühen gilt der Erhöhung des Ansehens der Deutschen Detektive in der Öffentlichkeit.
Die im BDD organisierten Detektive setzten sich für die Förderung einer sach- und fachgerechten Ausbildung für den detektivischen Nachwuchs ein und arbeiten an geeigneten Maßnahmen, um eine öffentlich-rechtlich anerkannte Ausbildung für das Gewerbe im Rahmen der Erwachsenenfortbildung und eine gesetzlich geregelte Zulassung für das Gewerbe zu schaffen.
Der Verband ist aus dem 1983 erfolgten Zusammenschluss des Zentralverbandes der Auskunfteien und Detekteien (ZV), Berlin, und des Bundes Deutscher Detektive (BDD) e.V. entstanden. Er hat seinen Sitz in Bonn und seine Geschäftsstelle in Meckenheim bei Bonn.
Der Verband ist bundesweit vertreten und in 6 Landesgruppen organisiert.
Verbandspräsidentin ist seit dem 05. Mai 2000 die Kollegin Eveline Wippermann aus Bielefeld.
Der BDD ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e.V. (ASW).
Zur Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Lehrinstitut, das jährlich ein Fortbildungsseminar für Mitglieder und Gäste veranstaltet.
Der Verband ist zusammen mit dem österreichischen und schweizerischen Detektivverband Gründungsmitglied der 1963 ins Leben gerufenen „Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD)“. Ihr gehören derzeit 19 Berufsverbände aus 16 Nationen an.
Im BDD selbst sind nationale und Mitglieder aus Belgien, Bulgarien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Russland, Schweiz, Tschechien und den USA vertreten.
Zur Information seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Internetportal: www.bdd.de und gibt sechsmal im Jahr die Mitgliederzeitschrift INFO-INTERN heraus, die für Mitglieder zusätzlich online zur Verfügung gestellt wird. Mit diesen Kommunikationsmitteln wird aus dem Verband, im Wesentlichen aber über alle für die Mitglieder relevanten Erkenntnisse und Entwicklungen der Detektivbranche berichtet.
Mitglied im BDD kann nur werden, wer die Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllt. Unter anderem wird von dem Bewerber ein geeigneter Sachkundenachweis gefordert. Dies ist der Verband seinem guten Ruf und dem seiner Mitglieder schuldig.
Ein Ordentliches Mitglied kann mit der BDD-Zugehörigkeit für sich oder seine Detektei werben. Er erkennt die Satzung und Ordnungen des BDD an und stellt damit sicher, dass die Mitgliedschaft im BDD als ein Gütezeichen erhalten bleibt und weiter gefestigt wird.



© BDD e. V. 2009

Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V. kann seine erfolgreiche Verbandsarbeit mit der bewährten Präsidentin und dem langjährigen Schatzmeist
18.05.2012
aus 53340 Meckenheim
Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V. kann seine erfolgreiche Verbandsarbeit mit der bewährten Präsidentin und dem langjährigen Schatzmeister sowie mit einem kompetenten neuen Vizepräsidenten fortsetzen. Die 62. Jahreshauptversammlung (JHV) des Bundesverbandes Deutscher Detektive hat am 12. Mai 2012 turnusmäßig das gesamte Führungs- und Funktionspersonal neu gewählt. Dabei wurde die seit 12 Jahren im Amt befindliche ...
Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen
25.04.2012
aus 53340 Meckenheim
Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen Mit der Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen erfüllt der Verband auch die Auflagen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist der Bundesverband ...
Der BDD setzt Maßstäbe sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Preisgestaltung für Dienstleistungen der Kaufhausdetektive
22.03.2012
aus 53340 Meckenheim
Der BBD setzt Maßstäbe sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Preisgestaltung für Dienstleistungen der Kaufhausdetektive Dem Gewerbebereich der Kaufhausdetektive gibt der Bundesverband Deutscher Detektive seit Juni 2010 in seiner neu eingerichteten Sektion "Kaufhausdetektive" eine verbandspolitische Heimat. Durch eine Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven in einem führenden Verband klassischer Detektive in Deutschland soll der ...
Immer mehr Rechtsanwälte schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Detektiven
10.02.2012
aus 53340 Meckenheim
Immer mehr Rechtsanwälte schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Detektiven Die repräsentative Erhebung des Bundesverbandes Deutscher Detektive bei seinen Mitgliedern zum Wirtschaftsjahr 2011 hat ergeben, dass Rechtsanwälte bei ihrer anwaltlichen Tätigkeit zunehmend mit fach- und sachkundigen Detektiven vertrauensvoll zusammenarbeiten. War dies im Jahr 2010 noch zu 12 Prozent aller Detektivaufträge der Fall, so stieg diese ...
Neu gestaltete Internetpräsenz des Bundesverbandes Deutscher Detektive verbessert nachhaltig die Informationsmöglichkeiten über den BDD
15.12.2011
aus 53340 Meckenheim
Neu gestaltete Internetpräsenz des Bundesverbandes Deutscher Detektive verbessert nachhaltig die Informationsmöglichkeiten über den BDD Der Bundesverband Deutscher Detektive hat als Dienstleister die Informationsmöglichkeiten über den Berufsverband des deutschen Detektivgewerbes durch die Neugestaltung seiner Internetpräsenz erheblich erleichtert und nachhaltig verbessert. Potentielle Kunden, aber auch die interessierte ...
Innerbetriebliche Kriminalitätsbekämpfung darf durch den Beschäftigtendatenschutz nicht beeinträchtigt werden
23.02.2011
aus 53340 Meckenheim
Innerbetriebliche Kriminalitätsbekämpfung darf durch den Beschäftigtendatenschutz nicht beeinträchtigt werden Der Deutsche Bundestag wird sich am 24. Februar 2011 in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf zu Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Stärkung der Rechte von Beschäftigten befassen. Der Bundesverband Deutscher Detektive hat sich schon immer für den Schutz der Mitarbeiterrechte vor illegalen Überwachungsmethoden, ...
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