Innerbetriebliche Kriminalitätsbekämpfung darf durch den Beschäftigtendatenschutz nicht beeinträchtigt werden

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverband Deutscher Detektive (BDD), 23.02.2011
Pressemitteilung vom: 23.02.2011 von der Firma Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) aus Meckenheim

Kurzfassung: Der Deutsche Bundestag wird sich am 24. Februar 2011 in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf zu Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Stärkung der Rechte von Beschäftigten befassen. Der Bundesverband Deutscher Detektive hat sich schon ...

[Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) - 23.02.2011] Innerbetriebliche Kriminalitätsbekämpfung darf durch den Beschäftigtendatenschutz nicht beeinträchtigt werden


Der Deutsche Bundestag wird sich am 24. Februar 2011 in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf zu Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Stärkung der Rechte von Beschäftigten befassen.
Der Bundesverband Deutscher Detektive hat sich schon immer für den Schutz der Mitarbeiterrechte vor illegalen Überwachungsmethoden, insbesondere durch unqualifiziert und unseriös arbeitende Detekteien, öffentlichkeitswirksam eingesetzt (vgl. BDD PM vom 9. Juni 2008),
Der BDD kann jedoch nicht nachvollziehen, das auf Grund von illegalen Handlungen (Lidl, DB, Telekom u.a.) die bisher legalen und sinnvollen Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung so gravierend eingeschränkt werden sollen.
Wie schon in seiner Pressemitteilung 4/2010 vom 24. August 2010 hingewiesen, hält der Bundesverband Deutscher Detektive einige der vorgesehenen Änderungen aus seiner Sicht verfassungsrechtlich für bedenklich , da diese die unternehmerische Verpflichtung zum Schutz des Betriebes und auch der Mitarbeiter vor wirtschaftskriminellen Handlungen unverhältnismäßig einschränken. Die volkswirtschaftlichen Verluste durch Mitarbeiterkriminalität sind immens. Der Abbau bisheriger Möglichkeiten zu deren wirksamen Bekämpfung muss daher sehr sorgsam gegenüber dem berechtigten Schutz der Mitarbeiterrechte abgewogen werden.
Der Bundesverband Deutscher Detektive weist auf diesen Umstand, dem der vorliegende Entwurf nicht gerecht wird, hiermit nochmals ausdrücklich hin.


Bundesverband Deutscher Detektive e.V.
Christine-Teusch-Strasse 30
53340 Meckenheim
Tel: 02225 836671 Fax: 836672
Email: bddev-office@bdd.de

Über Bundesverband Deutscher Detektive (BDD):
Der BDD wurde im Juni 1950 gegründet. Er ist somit der Detektivverband mit der ältesten Berufstradition in Deutschland.
Er vertritt die berufsständischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Parlament, den Landtagen/Senaten und den gesetzgebenden Körperschaften der Kommunen.
Zu den Ministerien, Behörden des Bundes und der Länder ist er der Mittler für alle mit dem Detektivgewerbe zusammenhängenden Fragen.
Für die Berufsorganisationen aller Wirtschaftszweige ist er Partner und Berater bei detektivischen Problemstellungen.
Gegenüber der Öffentlichkeit vertritt er die Interessen seiner Mitglieder und schützt deren allgemeine wirtschaftliche und gewerbliche Anliegen.
Sein ständiges Bemühen gilt der Erhöhung des Ansehens der Deutschen Detektive in der Öffentlichkeit.
Die im BDD organisierten Detektive setzten sich für die Förderung einer sach- und fachgerechten Ausbildung für den detektivischen Nachwuchs ein und arbeiten an geeigneten Maßnahmen, um eine öffentlich-rechtlich anerkannte Ausbildung für das Gewerbe im Rahmen der Erwachsenenfortbildung und eine gesetzlich geregelte Zulassung für das Gewerbe zu schaffen.
Der Verband ist aus dem 1983 erfolgten Zusammenschluss des Zentralverbandes der Auskunfteien und Detekteien (ZV), Berlin, und des Bundes Deutscher Detektive (BDD) e.V. entstanden. Er hat seinen Sitz in Bonn und seine Geschäftsstelle in Meckenheim bei Bonn.
Der Verband ist bundesweit vertreten und in 6 Landesgruppen organisiert.
Verbandspräsidentin ist seit dem 05. Mai 2000 die Kollegin Eveline Wippermann aus Bielefeld.
Der BDD ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e.V. (ASW).
Zur Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Lehrinstitut, das jährlich ein Fortbildungsseminar für Mitglieder und Gäste veranstaltet.
Der Verband ist zusammen mit dem österreichischen und schweizerischen Detektivverband Gründungsmitglied der 1963 ins Leben gerufenen „Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD)“. Ihr gehören derzeit 19 Berufsverbände aus 16 Nationen an.
Im BDD selbst sind nationale und Mitglieder aus Belgien, Bulgarien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Russland, Schweiz, Tschechien und den USA vertreten.
Zur Information seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Internetportal: www.bdd.de und gibt sechsmal im Jahr die Mitgliederzeitschrift INFO-INTERN heraus, die für Mitglieder zusätzlich online zur Verfügung gestellt wird. Mit diesen Kommunikationsmitteln wird aus dem Verband, im Wesentlichen aber über alle für die Mitglieder relevanten Erkenntnisse und Entwicklungen der Detektivbranche berichtet.
Mitglied im BDD kann nur werden, wer die Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllt. Unter anderem wird von dem Bewerber ein geeigneter Sachkundenachweis gefordert. Dies ist der Verband seinem guten Ruf und dem seiner Mitglieder schuldig.
Ein Ordentliches Mitglied kann mit der BDD-Zugehörigkeit für sich oder seine Detektei werben. Er erkennt die Satzung und Ordnungen des BDD an und stellt damit sicher, dass die Mitgliedschaft im BDD als ein Gütezeichen erhalten bleibt und weiter gefestigt wird.

© BDD e. V. 2009

Firmenkontakt:
Bundesverband Deutscher Detektive e.V.
Christine-Teusch-Strasse 30
53340 Meckenheim
Tel: 02225 836671 Fax: 836672
Email: bddev-office@bdd.de

Die Pressemeldung "Innerbetriebliche Kriminalitätsbekämpfung darf durch den Beschäftigtendatenschutz nicht beeinträchtigt werden" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Innerbetriebliche Kriminalitätsbekämpfung darf durch den Beschäftigtendatenschutz nicht beeinträchtigt werden" ist Bundesverband Deutscher Detektive (BDD).