Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverband Deutscher Detektive (BDD), 25.04.2012
Pressemitteilung vom: 25.04.2012 von der Firma Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) aus Meckenheim

Kurzfassung: Mit der Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen erfüllt der Verband auch die Auflagen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Seit ...

[Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) - 25.04.2012] Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen


Mit der Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen erfüllt der Verband auch die Auflagen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist der Bundesverband Deutscher Detektive bestrebt, dass seine Mitglieder stets qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbringen können. Dieser Selbstverpflichtung entspringt auch die Gründung des Lehrinstituts des Verbandes im Jahr 1957, das seitdem unter anderem jährliche Fortbildungssemare (FB.-Seminare) für seine Mitglieder durchführt, an denen aber auch nichtverbandsangehörige Kolleginnen und Kollegen teilnehmen können.

Somit findet am 10. Und 11. November 2012 in Wiesbaden-Niederhausen das 55. FB.-Seminar statt.

Neben den jährlichen Fortbildungsseminaren hat der Verband darüber hinaus durch seine "Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen" Richtlinien geschaffen, die für seine Mitglieder verbindlich sind.

Mit seinen permanenten Qualifizierungsmaßnahmen wird der BDD einmal den Vorstellungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gerecht, wonach dieses die Entwicklung von Qualitätscharten unterhalb der Ebene gesetzlicher Reglementierungen begrüßt. Außerdem erfüllt er damit auch die Vorgaben der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es nicht Aufgabe des Staates, sondern des Gewerbes selbst ist, dafür zu sorgen, dass die Berufsangehörigen die für die Gewerbeausübung erforderlichen Voraussetzungen erbringen und sich darüber hinaus ständig fachlich weiterbilden (BVerfGE 19.330).

Vor diesem Hintergrund hat der BDD seinen Verantwortungsbereich für die Sicherstellung stets hochwertiger detektivischer Dienstleistungen auch auf den Gewerbebereich der Kaufhausdetektive ausgedehnt, indem er den Kaufhausdetektiven die Mitgliedschaft in einer dafür eingerichteten Sektion eines führenden Verband ermöglicht, dadurch den Grundstein dafür legt, den Wildwuchs in diesem Gewerbebereich zu beseitigen, für die Kaufhausdetektive ein verbindliches Anforderungsprofil sowie eine verbindliche Berufsordnung vorschreibt sowie für seine Mitglieder als Kalkulationsgrundlage die "Preisgestaltung für den Einsatz von Kaufhausdetektiven" entwickelt hat. Der Verband beschränkt sich aber auch im Gewerbebereich der Kaufhausdetektive nicht nur auf die Festlegung von Rahmenbedingen für hochwertige detektivische Dienstleistungen, sondern trägt zudem durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen den sich ständig weiterentwickelnden qualitativen Anforderungen der Praxis Rechnung.

Aus diesem Grund sind im Rahmen des 55. FB.-Seminars am Samstag, den 11. November 2012 vier Workshops für Kaufhausdetektive eingeplant.

Themen dieser Workshops sind:
Voraussetzungen für den Einsatz von Kaufhausdetektiven, Kaufhausdetektive als Angeklagte vor Gericht, Technik im Kaufhausdetektiveinsatz sowie Erfahrungen und Tipps für die tägliche Praxis der Kaufhausdetektive. Die Fortbildungs- und alle sonstigen qualitätssteigernden Maßnahmen des BDD werden die fachliche Kompetenzträgerschaft seiner Mitglieder in allen detektivischen Gewerbebereichen sicherstellen und darüber hinaus gewährleisten, dass sich seine Mitglieder stets als fachlich versierte Partner für alle Bedarfsträger erweisen.


Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 – 83 66 71, Email: bddev-office@bdd.de
jederzeit zur Verfügung.

Josef Riehl
Pressesprecher

Über Bundesverband Deutscher Detektive (BDD):
Der BDD wurde im Juni 1950 gegründet. Er ist somit der Detektivverband mit der ältesten Berufstradition in Deutschland.
Er vertritt die berufsständischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Parlament, den Landtagen/Senaten und den gesetzgebenden Körperschaften der Kommunen.
Zu den Ministerien, Behörden des Bundes und der Länder ist er der Mittler für alle mit dem Detektivgewerbe zusammenhängenden Fragen.
Für die Berufsorganisationen aller Wirtschaftszweige ist er Partner und Berater bei detektivischen Problemstellungen.
Gegenüber der Öffentlichkeit vertritt er die Interessen seiner Mitglieder und schützt deren allgemeine wirtschaftliche und gewerbliche Anliegen.
Sein ständiges Bemühen gilt der Erhöhung des Ansehens der Deutschen Detektive in der Öffentlichkeit.
Die im BDD organisierten Detektive setzten sich für die Förderung einer sach- und fachgerechten Ausbildung für den detektivischen Nachwuchs ein und arbeiten an geeigneten Maßnahmen, um eine öffentlich-rechtlich anerkannte Ausbildung für das Gewerbe im Rahmen der Erwachsenenfortbildung und eine gesetzlich geregelte Zulassung für das Gewerbe zu schaffen.
Der Verband ist aus dem 1983 erfolgten Zusammenschluss des Zentralverbandes der Auskunfteien und Detekteien (ZV), Berlin, und des Bundes Deutscher Detektive (BDD) e.V. entstanden. Er hat seinen Sitz in Bonn und seine Geschäftsstelle in Meckenheim bei Bonn.
Der Verband ist bundesweit vertreten und in 6 Landesgruppen organisiert.
Verbandspräsidentin ist seit dem 05. Mai 2000 die Kollegin Eveline Wippermann aus Bielefeld.
Der BDD ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e.V. (ASW).
Zur Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Lehrinstitut, das jährlich ein Fortbildungsseminar für Mitglieder und Gäste veranstaltet.
Der Verband ist zusammen mit dem österreichischen und schweizerischen Detektivverband Gründungsmitglied der 1963 ins Leben gerufenen „Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD)“. Ihr gehören derzeit 19 Berufsverbände aus 16 Nationen an.
Im BDD selbst sind nationale und Mitglieder aus Belgien, Bulgarien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Russland, Schweiz, Tschechien und den USA vertreten.
Zur Information seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Internetportal: www.bdd.de und gibt sechsmal im Jahr die Mitgliederzeitschrift INFO-INTERN heraus, die für Mitglieder zusätzlich online zur Verfügung gestellt wird. Mit diesen Kommunikationsmitteln wird aus dem Verband, im Wesentlichen aber über alle für die Mitglieder relevanten Erkenntnisse und Entwicklungen der Detektivbranche berichtet.
Mitglied im BDD kann nur werden, wer die Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllt. Unter anderem wird von dem Bewerber ein geeigneter Sachkundenachweis gefordert. Dies ist der Verband seinem guten Ruf und dem seiner Mitglieder schuldig.
Ein Ordentliches Mitglied kann mit der BDD-Zugehörigkeit für sich oder seine Detektei werben. Er erkennt die Satzung und Ordnungen des BDD an und stellt damit sicher, dass die Mitgliedschaft im BDD als ein Gütezeichen erhalten bleibt und weiter gefestigt wird.

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Josef Riehl
Pressesprecher

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