Ist der Landesjagdverband ein Tierschutzverein?

NRW-Jäger klagen auf Tierschutz-Verbandsklagerecht
Kurzfassung: Tierschutz bedeutet Tiere zu schützen, davor, dass ihnen Schmerzen, Leid oder Schaden zugefügt wird. In der Natur der Jagd liegt es aber, dass genau das Gegenteil der Fall ist.

Der Anteil der Jäger an der Bevölkerung beträgt zwar nur etwa 0,4 %, in der politischen Szene aber sind sie überproportional vertreten und betreiben erfolgreich ihre Verhinderungspolitik. Die Anerkennung des Verbandsklagerechts für den Tierschutz für Jagdverbände wäre dafür ein weiterer Baustein, meint Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.
Ist der Landesjagdverband ein Tierschutzverein? Jäger haben ein anderes Verständnis von Tierschutz
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 13.03.2014] Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen will über seine vermeintliche Eigenschaft als "Tierschutzverein" ein Verbandsklagerecht beim Land NRW erstreiten, um bei Belangen des Tierschutzes (also zum Beispiel bei der Einschränkung des Jagdrechts) stärker einbezogen zu werden. Begründet wird das damit, dass Jagd und Tierschutz kein Widerspruch seien. So nachzulesen auf der Webseite des Verbandes.

Dazu Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland:

"Tierschutz bedeutet Tiere zu schützen, davor, dass ihnen Schmerzen, Leid oder Schaden zugefügt wird. In der Natur der Jagd liegt es aber, dass genau das Gegenteil der Fall ist. So führt die Jagd mit Totschlagfallen zu schlimmsten Verletzungen, Lebendfallen verursachen großem Stress bei festgehaltenen Tieren und trennen häufig Jungtiere von Ihren Eltern; für die Jagdhundeausbildung werden lebende Enten "verbraucht", Junghasen totgebissen, Füchse gequält. Die Baujagd gehört zu den perversesten Jagdmethoden. Bei dieser Jagdmethode wird ein Hund in den Fuchs- oder Dachsbau geschickt, um den Bau zu sprengen und den Fuchs vor die Flinte der wartenden Jäger zu treiben. Nicht selten werden dabei jahrzehntealte Baue ausgegraben und ganze Fuchsfamilien gestreckt.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) macht darauf aufmerksam, dass verschiedener Untersuchungen zufolge bei Gesellschaftsjagden auf Wildschweine oder auf Rehe nur die wenigsten Tiere mit einem sofort tötenden Schuss erlegt werden. Der weit größere Teil der Tiere wird zunächst durch Bauch- oder Rückenmarksschüsse, durch Kugeln, die den Unterkiefer wegschießen oder einen Lauf verstümmeln, schwer verletzt. Auch werden nicht alle Tiere bei einer Nachsuche aufgefunden. Viele verenden irgendwo im Gebüsch.

Noch im Februar finden auf gefrorenem und schneebedecktem Boden große Gesellschaftsjagden in Regimentstärke statt. Gerade in den Wintermonaten führt das regelmäßig dazu, dass das in der Winterruhe befindliche Rehwild dringend erforderliche Reserven auf der Flucht vor Hunden und Jägern verbraucht - manchmal bis hin zur Erschöpfung.

Die Jagd ist nicht nur nicht Tierschutz gerecht, sie ist längst nicht mehr zeitgemäß. Die Verantwortlichen haben es über Jahrzehnte versäumt - oder sollte man besser sagen verhindert - die Regeln der Jagd an wissenschaftliche Erkenntnisse und an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

Es ist daher schon verständlich, der Öffentlichkeit jetzt weiß machen zu wollen Jagd sei Tierschutz. Mit "tierschutzkonformer Beschaffung tierischer Nahrungsmittel", wie der Deutsche Jagdverband es vor einiger Zeit in einer Meldung formulierte, hat die Jagd maximal am Rande zu tun. Der weitaus größte Anteil der jährlich 5 bis 9 Millionen in Deutschland durch die Jagd getöteten und häufig genug gequälten Tiere wird ohne weitere "Nutzung" entsorgt.

Darunter sind allein ca. 900.000 Rabenvögel, die eigentlich durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, und eine Millionen Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Hauskatze und viele andere. Eine flächendeckende Bejagung dieser ausgesprochen nützlichen Fleischfresser unter den Wildtieren mit dem Ziel einer Bestandsreduzierung ist nicht zielführend. Das wissen wir seit Jahrzehnten aus zahlreichen Forschungsarbeiten. Danach handeln auch ökologische orientierte Jäger und auch die großen Umwelt- und Naturschutzverbände sind sich diesbezüglich weitgehend einig. Auch das Bundesamt für Naturschutz hält eine Bejagung von Beutegreifern für nicht erforderlich.

Seit den 1950er Jahren, als die aktuelle deutsche Jagdgesetzgebung aus der Taufe gehoben wurde, hat es keine signifikanten Änderungen der Jagdgesetze im Hinblick auf den Tierschutz und die seit Jahrzehnten vorliegenden Forschungsergebnisse gegeben. Daran hat weder die Einführung des Tierschutzgesetzes, welches die Jagd quasi als Ausnahme von der Regel akzeptiert, noch die Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich des Tierschutzes etwas geändert.

Der Anteil der Jäger an der Bevölkerung beträgt zwar nur etwa 0,4 %, in der politischen Szene aber sind sie überproportional vertreten und betreiben erfolgreich ihre Verhinderungspolitik. Die Anerkennung des Verbandsklagerechts für den Tierschutz für Jagdverbände wäre dafür ein weiterer Baustein."
Weitere Informationen
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Wildtierschutz Deutschland e.V. Arbeitsschwerpunkt von Wildtierschutz Deutschland e.V. ist Tierschutz im Bereich der Jagd. Gegründet 2010. Mitinitiator der bundesweiten Initiative http://www.schonzeit-fuer-fuechse.de/
Webseite: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist beim Amtsgericht Mainz im Vereinsregister 40782 eingetragen und als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Der Verein ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit (Steuernummer 08/667/05226).
Wildtierschutz Deutschland e.V., Herr Lovis Kauertz
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
Tel.: 0177 7230086; http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
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