Energiewende - und noch mehr Kosten

Umverteilungsbürokratie
Kurzfassung: Die finanzielle Wertschöpfung durch die deutsche Bürokratie soll durch noch kompliziertere Genehmigsverfahren gemildert werden. Sie ist volkswirtschaftlich genauso wertlos wie der Strom, der aus Wind, Sonne und Faulgasen erzeugt wird und an der Strombörse Leipzig verschenkt wird. Der nutzlose Strom ist vom Winde verweht und das geliehene Geld durch die Sonne verbrannt. Das planwirtschaftliche EEG stinkt zum Himmel.
Energiewende - und noch mehr Kosten EEG: Kosten für die Umverteilung
[NAEB Stromverbraucherschutz e.V. - 18.08.2014] Voraussichtlich 12,75 Millionen Euro soll das Gebührenaufkommen aus der Bearbeitung der Anträge zur Besonderen Ausgleichregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) betragen, berichtet die "Aluminium Praxis", die Informationszeitung der energieintensiven Aluminiumindustrie am 1. August 2014. Die Verwaltungskosten steigen damit um mehr als 50 Prozent.

EEG benachteiligt Kleinbetriebe und Mittelstand
Inzwischen haben die Bundesregierung und etliche Parlamentarier verstanden: Die Energiewendepolitik mit weiter steigenden Strompreisen treibt immer mehr Betriebe in die Verlustzone. Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste sind die Folge. Um dies zu vermeiden, sollen solche Betriebe zumindest teilweise von der EEG-Umlage entlastet werden. Die erdachten Voraussetzungen, die im EEG festgelegt wurden, sind willkürlich und treffen Kleinbetriebe und Grenzfälle besonders hart. Jeder Betrieb muss für die erste Million Kilowattstunden jährlich die volle EEG-Umlage bezahlen. Darüber hinaus wird Betrieben die EEG-Umlage erlassen, wenn die Stromkosten 14 Prozent der Bruttowertschöpfung überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt im kommenden Jahr auf 16 Prozent und im Jahr 2016 auf 17 Prozent. Wer knapp darunter liegt, hat Probleme.

Teurer Antrag
Die EEG-Umlage wird nur auf Antrag erlassen. Der Nachweis der Bruttowertschöpfung ist kompliziert und wird zunehmend für Rechtsstreitigkeiten mit den Genehmigungsbehörden führen. Der Personalaufwand für die angebliche Förderung der Industriebetriebe ist sowohl bei den Betrieben wie auch bei den Genehmigungsbehörden groß. Er geht über das bisherige Verfahren hinaus. Das unproduktive Verwaltungspersonal muss aufgestockt werden. Doch es gibt noch eine weitere Belastung der Betriebe: Antragsgebühren.

Wenige Tage nach der Verabschiedung des EEG 2014 wurde die Gebührenverordnung für Anträge zur Reduzierung der EEG-Umlage erlassen. Das Gebührenaufkommen soll mit dem 2014 novellierten EEG um mehr als 50 Prozent höher ausfallen. Es sollen außerdem weitere staatliche Bedienstete für die Verwaltung eingestellt werden. Die Gebühren richten sich nicht nach dem Arbeitsaufwand der Genehmigungsbehörden, sondern nach der Höhe der erlassenen EEG-Umlage. Größere Betriebe müssen dann einige Zehntausend Euro an Gebühren bezahlen.

Mehr Kosten durch mehr Staat
"Mit diesen Regelungen erhöht der Staat die unproduktiven Kosten der Betriebe und vergrößert eine in der freien Marktwirtschaft unnötige Verwaltung. Die Kosten zahlt letztlich der private Verbraucher mit höheren Strompreisen und immer teureren Waren und Dienstleistungen", wettert der Vorsitzende vom Stromverbraucherschutz NAEB e.V., Heinrich Duepmann. "Dies muss ein Ende haben. Das EEG muss ersatzlos gestrichen werden."

Prof. Dr. Hans-Günter Appel
2. Vorsitzender und Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz

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NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
NAEB Stromverbraucherschutz e.V. Elektrischer Strom ist nach den Personalkosten von Unternehmen ein ebenfalls großer Kostenbestandteil der deutschen Volkswirtschaft. Das EEG Erneuerbare Energien Gesetz zur Einspeisung erneuerbarer Energien hat die direkten und indirekten Stromkosten wesentlich erhöht. Strom aus Windenergie oder Voltaik ins Stromnetz einzuspeisen, ist physikalisch und wirtschaftlich unsinnig. Die Netzstabilität leidet dramatisch und eine finanzielle Umverteilung auf Kosten von Stromkunden findet zugunsten der Renditen in Windkraft und Voltaik statt. Die NAEB e.V. klärt über die per Gesetz geschaffenen Strukturen auf.
NAEB Stromverbraucherschutz e.V., Herr Heinrich Duepmann
Forststr. 15, 14163 Berlin, Deutschland
Tel.: 05241 70 2908; http://www.NAEB.de
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