Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim ungarischen Verfassungsgericht

Kurzfassung: Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim ungarischen Verfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfassungsgericht der Republik Ungarn auf dortige Einladung vom 23. bis 25. September 201 ...
[Bundesverfassungsgericht - 25.09.2013] Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim ungarischen Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfassungsgericht der Republik Ungarn auf dortige Einladung vom 23. bis 25. September 2013 besucht. Der Delegation gehörten Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof sowie weitere Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts an. In den Fachgesprächen tauschten sich die Mitglieder der beiden Gerichte unter anderem über das Verhältnis der nationalen Verfassungen zum Recht der Europäischen Union aus. Weitere Themen waren die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie wichtige aktuelle Entscheidungen der beiden Gerichte.

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Deutschland
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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721/91010; http://www.bundesverfassungsgericht.de
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