Das Internetrecht - auf was man achten sollte

Onlinekäufe bei Ebay und Co.
Kurzfassung: Heutzutage lebt man in einer medialen Welt, in der die virtuelle Vernetzung der handelnden Personen immer schneller voran schreitet und das World Wide Web aus dem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Mittlerweile nutzen nicht nur die jungen Menschen das World Wide Web auf selbstverständliche Art und Weise.
Das Internetrecht - auf was man achten sollte Internetrecht Mannheim
[Kanzlei Redig & Redig - 16.05.2013] Allerdings können hierbei aber auch Probleme auftreten, die im Geschäft um die Ecke nicht passieren. Insbesondere bei Geschäften über die Plattform Ebay, wissen die Verbraucher oft nicht, welche Rechte sie eigentlich haben. Die Mehrzahl der Ebay-Verkäufer bezeichnen sich offiziell als Privat-Verkäufer und wollen regelmäßig die Gewährleistung ausschließen. Allerdings ist nicht selten dieser Gewährleistungsausschluss unwirksam.

Die Kanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mörlenbach und Mannheim bietet einerseits den Ebay-Verkäufern Hilfestellung, wie diese als tatsächliche Privatperson die Gewährleistung richtig ausschließen können; andererseits kann die Kanzlei Redig & Redig bei der rechtlichen Gestaltung eines Online- oder Ebay-Shops behilflich sein, angefangen von einer ordnungsgemäß formulierten Widerrufsbelehrung, bis hin zu individuell angepassten allgemeinen Geschäftsbedingungen..

Abmahung Fileshareing (Illegaler Musik-, Bilder- oder Filmdownload)

Bei den Themen rund um das sogenannte Filesharing besitzt die Kanzlei Redig & Redig eine große Erfahrung in urheberrechtlichen Angelegenheiten, wenn es also um den illegalen Musik-, Bilder oder Filmdownload geht. Hierbei ist eine anwaltliche Vertretung absolut ratsam, da der "Ertappte" es dann mit der Musik- bzw. Filmindustrie und ggfs. der Staatsanwaltschaft zu tun hat.

Bereits im Sommer 2008 wurde das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" verabschiedet. Diese Gesetzesnovelle enthält in dem neuen § 97a UrhG eine Regelung, nach der bei "einfach gelagerten Fällen" mit nur "unerheblicher Rechtsverletzung" die Höhe der Abmahngebühr 100,- EUR nicht übersteigen darf.

Allerdings enthält diese Regelung einige unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Inhalt durch die Rechtsprechung in Zukunft noch genauer zu bestimmen ist. Das Risiko besteht für die Nutzer von Tauschbörsen im Internet darin, dass die zu entscheidenden Gerichte die Messlatte für eine erhebliche Rechtsverletzung niedrig hängen und schon wenige bzw. einzelne Musiktitel oder Filme ausreichen, um von einer erheblichen Rechtsverletzung auszugehen. Dann würden bereits kleinste Vergehen nicht mehr unter das Privileg der neuen Regelung fallen.

Wer also eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommt, sollte unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes ist ein großer Verhandlungsspielraum vorhanden. Und ein unerfahrene (Rechts-) Laie hat es regelmäßig mit den Großkonzernen wie Sony BMG zu tun und kann ohne anwaltliche Hilfe dabei schnell ungewollt eine Menge Lehrgeld bezahlen.

Weitere Informationen zu den Themen Internetrecht Mannheim oder auch Verkehrsrecht Mannheim und Erbrecht Mannheim erhält man auf der Internetseite kanzlei-redig.de.- Rechtsanwalt Mannheim.
Weitere Informationen
Kanzlei Redig & Redig
Die Kanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mannheim und Mörlenbach ist eine alteingessene Anwaltskanzlei mit familärer Tradition. Zu den Rechtsgebieten der Anwälte Reinhold Redig und Marcus Redig gehören neben dem Zivilecht, Arbeitsrecht und Familienrecht auch das Erbrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht.

Desweiteren gehört auch die Rechtsberatung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu den Dienstleistungen der Anwaltskanzlei.
Kanzlei Redig & Redig, Herr Marcus Redig
Lärchenweg 3, 69509 Mörlenbach, Deutschland
Tel.: 06209 / 7158-0; http://www.kanzlei-redig.de
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