Gewinnspiel-Vermittlung

Der Kunde verliert immer
Kurzfassung: Kommerzielle Anbieter werben damit, dass man mit einer einzigen Anmeldung an zahlreichen Gewinnspielen teilnehmen kann. Doch häufig handelt es sich um Betrüger, welche nicht nur unberechtigte Forderungen geltend machen, sondern auch ungefragt Abbuchungen vom Konto der Kunden vornehmen.
Gewinnspiel-Vermittlung Rechtsanwalt Mannheim
[Kanzlei Redig & Redig - 14.07.2013] Jeder gewinnt gerne etwas! Die Aussicht, einen Gewinn in Form einer Sach- oder Geldleistung zu erhalten, ohne hierfür eine gleichwertige Gegenleistung erbringen zu müssen, lässt leider viele Menschen unvorsichtig werden. Professionelle Betrüger machen sich diese menschliche Schwäche zu Nutze und bieten an, gegen eine "geringe Gebühr" den Kunden bei zahlreichen Gewinnspielen anzumelden, sodass die Wahrscheinlichkeit eines Gewinns angeblich enorm groß ist.
Der Kunde bzw. das Opfer wird regelmäßig von einem Call-Center angerufen und sogleich beglückwünscht, dass heute sein Glückstag wäre. Es folgen Versprechungen und die Aussicht, hochwertige Sachpreise, Reisen oder auch Bargeld zu gewinnen. Ist der Kunde einverstanden und gibt seine Adressdaten bekannt, schnappt die Falle zu. Eine Aufklärung über das Widerrufsrecht findet selten oder nie statt.

Die Betreiber dieser Gewinnspielvermittlungen stellen sodann die Rechnung für die eigene Leistung und verweisen auf den geschlossenen Vertrag. Hat der Kunde unvorsichtigerweise bereits seine Bankverbindung preisgegeben, wird direkt der angeblich fällige Betrag vom Konto des Kunden durch Lastschrift eingezogen.
Wehrt sich ein Kunde gegen die Forderung oder die Abbuchung, so wird regelmäßig eine Drohkulisse aufgebaut. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Widerrufsfrist abgelaufen, die Forderung rechtswirksam sei und man die Zahlung erwarte. Als zweite Stufe wird sodann mit einem Schufa-Eintrag, der Einschaltung eines Rechtsanwalts oder der Einreichung einer Klage und den damit verbundenen Kosten gedroht, welche der Kunde angeblich zu tragen hätte. Leider lassen sich viele Opfer solcher Geschäftspraktiken einschüchtern und zahlen die Forderung aus Angst vor den angedrohten Folgen. Wer bis hierher noch standhaft geblieben ist, sieht sich nun einem nicht endenden Telefonterror ausgesetzt. Es erfolgen zahlreiche Anrufe mit Nachfragen, wann nun endlich mit einer Zahlung gerechnet werden könne oder ob man denn riskieren wolle, verklagt zu werden bzw. die Inkassokosten nicht sparen wolle. In Einzelfällen wird sogar körperliche Gewalt angedroht.

Doch damit nicht genug: Die Gewinnspiel-Branche ist hervorragend vernetzt, was für den Kunden den Nachteil hat, dass seine Daten (rechtswidrig) an andere Gewinnspiel-Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde sieht sich schon bald einer Vielzahl von Anspruchstellern gegenüber. Im schlimmsten Fall buchen Firmen, von denen der Kunde noch nie etwas gehört hat, Geld vom Konto ab.

Spätestens jetzt sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Diese sog. Gewinnspiel-Mafia macht sich die Unerfahrenheit und die Drohung mit juristischen Schritten zu Nutze. Dem ist ohne juristische Beratung kaum beizukommen.
Um erst gar nicht in eine solche Situation zu kommen, sollten einige Regeln beachtet werden.
1. Einfach auflegen! Call-Centern ist es mittlerweile gesetzlich untersagt, die eigene Rufnummer zu unterdrücken. Daher sollte kein Gespräch mit einem Mitarbeiter eines Call-Centers geführt werden, der mit unterdrückter Nummer anruft.
2. Den Widerruf erklären! Die Widerrufsfrist ist beginnt häufig erst gar nicht zu laufen, da keine Belehrung in Textform erfolgt oder die Belehrung mangelhaft ist. Sollte ein Vertrag abgeschlossen worden sein, muss der Widerruf erklärt werden. Dies sollte durch Einschreiben-Rückschein geschehen, wobei ein Zeuge zusehen sollte, wie der Widerruf in den Umschlag gesteckt und in den Briefkasten geworfen wird.
3. Falls Geld vom Konto abgebucht wird, sollte man eine Rücklastschrift bei seiner Bank veranlassen. Hierfür hat man sechs Wochen seit der Abbuchung Zeit.
4. Man sollte sich auf keine Diskussionen am Telefon einlassen. Im Zweifel genügt ein kurzer Hinweis, dass der Anspruchsteller sein Anliegen schriftlich mitteilen möge.
5. Keine Daten am Telefon mitteilen! Nicht selten wird von den Mitarbeitern der Call-Center behauptet, man benötige die Adress- oder Kontodaten, um die Kündigung oder den Widerruf bearbeiten zu können. Zur Herausgabe dieser Daten ist man nicht verpflichtet.
6. Niemals zahlen! Sollten Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten erfolgen, so sollte man sich zunächst selbst anwaltlich beraten lassen. Eine unberechtigte Forderung wird nicht deshalb wirksam, weil sie von einem Anwalt oder Inkassobüro geltend gemacht wird.
7. Anzeige erstatten! Nur wenn viele Betroffene die Staatsanwaltschaften und die Polizei über die betrügerischen Vorgänge informieren, können die Täter wirkungsvoll verfolgt werden.

Weitere Informationen zu den Themen Zivilrecht Mannheim, Notar Mannheim oder auch Arbeitsrecht Mannheim erhält man auf der Website www.kanzlei-redig.de - Rechtsanwalt Rimbach
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Die Kanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mannheim und Mörlenbach ist eine alteingessene Anwaltskanzlei mit familärer Tradition. Zu den Rechtsgebieten der Anwälte Reinhold Redig und Marcus Redig gehören neben dem Zivilecht, Arbeitsrecht und Familienrecht auch das Erbrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht.

Desweiteren gehört auch die Rechtsberatung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu den Dienstleistungen der Anwaltskanzlei.
Kanzlei Redig & Redig, Herr Marcus Redig
Lärchenweg 3, 69509 Mörlenbach, Deutschland
Tel.: 06209 / 7158-0; http://www.kanzlei-redig.de
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