Das zivile Straßenverkehrsrecht

Was ist beim Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht sowie beim Ordnungsgeldverfahren zu beachten?
Kurzfassung: Wenn man ehrlich ist wohl fast jeder Autofahrer und Autofahrerin irgendwann einmal zu schnell unterwegs gewesen oder hat ausversehen einmal das rote Signallicht der Ampel unbeabsichtigt missachtet. Der Schreck danach kann schon mal groß ausfallen, wenn die Ordnungswidrigkeit geahndet wird, denn nicht selten ist nicht nur ein spürbares Bußgeld fällig, sondern auch der Führerschein kann dann ein ungewollten Urlaub in Flensburg verbringen, vor allem dann wenn weitere Personen zu schaden gekommen sind.
Das zivile Straßenverkehrsrecht Verkehrsrecht Mannheim
[Kanzlei Redig & Redig - 16.06.2013] Nicht so häufig sind da schon die Fälle, in denen die Autofahrer ihren Führerschein wegen Drogenkonsum oder Alkohol am Steuer abgenommen bekommen. Allerdings hält nicht unbedingt jede Anordnung eines Bußgeldes, ein ausgesprochenes Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis vor Gericht bestand. Denn auch die Polizeibeamten und die zuständigen Ordnungsbehörden können Fehler machen. Doch der juristisch Unerfahrene ist nicht in der Lage, diese Fehler zu erkennen und diese für sich zu nutzen. Hierzu bedarf es dann anwaltlicher Hilfe, um gegen angeordnete Maßnahmen der Ordnungs- und Polizeibehörden wirkungsvoll vorzugehen.

Das zivile Straßenverkehrsrecht

Vor allem aber ist nach einem Autounfall guter Rat gefragt. Besonders teurer kann es für den Unfallteilnehmer sein, nicht professionell rechtlich beraten zu sein. Die anschließende Abwicklung eines Verkehrsunfalls stellt für Nichtjuristen eine nicht zu bewältigende Aufgabe dar. Denn man muss zusätzlich zum vorhandenen Schrecken auch die Verhandlungen mit seiner KFZ-Versicherung und der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung führen, Atteste von Ärzte besorgen, Forderungen rechtzeitig anmelden, sich eventuell mit dem Unfallgegner herumschlagen und manchmal des Weiteren noch um den eigenen Führerschein bangen. Diese mannigfachen Aufgaben kann man nur selten ohne professionelle Rechtsberatung bewältigen. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung auf diesem Gebiet, sind Rechtsanwälte nicht nur besser in der Lage, einen Verkehrsunfall effektiv abzuwickeln, sondern holen je nach Sachlage auch noch ein angemessenes Schmerzensgeld für deren Mandanten raus.

Weitere Informationen zu den Themen Verkehrsrecht Mannheim, Fahrverbot, Schadensersatz aber auch Arbeitsrecht Mannheim erhält man zudem auf der Internetseite www.kanzlei-redig.de - Rechtsanwalt Mannheim.
Weitere Informationen
Kanzlei Redig & Redig
Die Kanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mannheim und Mörlenbach ist eine alteingessene Anwaltskanzlei mit familärer Tradition. Zu den Rechtsgebieten der Anwälte Reinhold Redig und Marcus Redig gehören neben dem Zivilecht, Arbeitsrecht und Familienrecht auch das Erbrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht.

Desweiteren gehört auch die Rechtsberatung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu den Dienstleistungen der Anwaltskanzlei.
Kanzlei Redig & Redig, Herr Marcus Redig
Lärchenweg 3, 69509 Mörlenbach, Deutschland
Tel.: 06209 / 7158-0; http://www.kanzlei-redig.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Marcus Redig

Kanzlei Redig & Redig
Lärchenweg 3
69509 Mörlenbach
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
06209 / 7158-0
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/83076

https://www.prmaximus.de/pressefach/kanzlei-redig-und-redig-pressefach.html
Die Pressemeldung "Das zivile Straßenverkehrsrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Das zivile Straßenverkehrsrecht" ist Kanzlei Redig & Redig, vertreten durch Marcus Redig.