Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Europäischen Kommission

Kurzfassung: Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Europäischen Kommission Am 22. April 2013 besucht eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle ...
[Bundesverfassungsgericht - 22.04.2013] Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Europäischen Kommission

Am 22. April 2013 besucht eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle auf dortige Einladung die Europäische Kommission in Brüssel. Die Delegation des Bundesverfassungsgerichts trifft unter anderem mit José Manuel Barroso, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, sowie mit Vizepräsident Maroš Š efcovic zusammen. Die bei dem Besuch vorgesehenen Fachgespräche umfassen Themen wie die "Europäische Bürgerinitiative" sowie "Demokratie und Rechtsstaatsstandards in der EU und ihren Mitgliedstaaten".
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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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