15.03.2013 10:19 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion

EU-Zusammenarbeitsgesetz wahrt Balance zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrolle

Kurzfassung: EU-Zusammenarbeitsgesetz wahrt Balance zwischen Handlungsfähigkeit und KontrolleFraktionsübergreifender Antrag zur Neufassung des EUZBBGHeute einigte sich eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen auf ...
[CDU/CSU-Fraktion - 15.03.2013] EU-Zusammenarbeitsgesetz wahrt Balance zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrolle

Fraktionsübergreifender Antrag zur Neufassung des EUZBBG
Heute einigte sich eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen auf die Neufassung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernhard Kaster:
"Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie und die Bürgernähe in der Europäischen Union. Alle im Bundestag vertretenen Fraktionen haben sich heute auf eine Neufassung des EUZBBG geeinigt, mit der die Rechte des Bundestages in Angelegenheiten der EU klarer gefasst und erweitert werden. So wird der Bundestag künftig unter anderem mehr Mitspracherechte bei der Entscheidung über die Einführung des Euro in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen vorgelegt wird. So verleihen wir dem fraktionsübergreifenden Konsens über die Wahrnehmung die Mitwirkung des Bundestages in EU-Angelegenheiten Ausdruck. Zudem ist es gelungen, ein wirkliches Zusammenarbeitsgesetz zwischen Bundesregierung und Bundestag zu schaffen. Die Neufassung des EUZBBG wahrt die notwendige Balance zwischen der parlamentarischen Kontrolle und Mitwirkung einerseits sowie der Eigenverantwortung der Exekutive andererseits.
In EU-Angelegenheiten schaffen wir damit mehr Transparenz durch eine stärkere Kontrolle und mehr demokratische Legitimation durch parlamentarische Mitwirkung. Dabei bleibt die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gewahrt. Die Regierung benötigt Handlungsfähigkeit und parlamentarische Rückbindung zugleich, um unsere Interessen in der EU weiterhin bestmöglich vertreten zu können.
Das EUZBBG kann als modellhaft für die Mitwirkung nationaler Parlamente in der EU angesehen werden. Eine angemessene parlamentarische Kontrolle der Regierungen in allen Mitgliedstaaten der EU kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für europäische Entscheidungen zu verbessern.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2012 zur Reichweite von Artikel 23 Grundgesetz keine Änderung des EUZBBG forderte, beschloss der Bundestag am 29. Juni 2012 auf Basis eines interfraktionellen Antrags die Überarbeitung des Gesetzes. Zur Umsetzung des Beschlusses wurde eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen eingerichtet. Die heute gefundene Einigung soll nun schnellstmöglich in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden."

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