14.03.2013 11:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion

Deutliches Signal zur Unterstützung contergangeschädigter Menschen

Kurzfassung: Deutliches Signal zur Unterstützung contergangeschädigter MenschenConterganrenten ab 2013 erhöht, mehr Geld für Heil- und HilfsmittelAm heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in 1. ...
[CDU/CSU-Fraktion - 14.03.2013] Deutliches Signal zur Unterstützung contergangeschädigter Menschen

Conterganrenten ab 2013 erhöht, mehr Geld für Heil- und Hilfsmittel
Am heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Jarzombek:
"Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstifungsgesetzes setzen wir ein deutliches Signal, dass wir uns der älter werdenden contergangeschädigten Menschen annehmen.
Rückwirkend ab Januar 2013 werden wir die Conterganrenten um 90 Millionen Euro jährlich erhöhen und zusätzlich jährlich bis zu 30 Millionen Euro für Heil- und Hilfsmittel zur Verfügung stellen, deren Kosten von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Die meisten Betroffenen haben sich jahrzehntelang trotz ihrer schweren Behinderung ein lebenswertes und glückliches Leben erkämpft und bewahrt. Das verdient unsere Bewunderung und unseren Respekt.
Dabei wollten und konnten wir aber nicht stehen bleiben, weil die Selbständigkeit der Betroffenen ohne weitere Unterstützung dramatisch abnehmen wird. Wir haben erkannt, dass die Spätfolgen der Behinderung und die damit einhergehenden Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten energisches Handeln erfordern. Dem tragen wir mit der Erhöhung der Conterganrenten und den Zuschüsse für Heil- und Hilfsmittel Rechnung.
Um höhere Einzelfallgerechtigkeit gewährleisten zu können, werden wir das Punktesystem für die Ermittlung des Schweregrades der Behinderung anpassen, nach dem sich die Höhe der Conterganrenten bemisst. Darüber hinaus wird geregelt, dass unterhaltspflichtige Angehörige nicht vom Träger der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, wenn contergangeschädigte Menschen Sozialhilfe erhalten.
Mit diesen zusätzlichen Hilfen stellen wir eine angemessene Unterstützung für die Conterganopfer sicher."

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