28.02.2013 13:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von CDU/CSU-Fraktion

Koalition verschärft Vorschriften bei Lebensmitteltäuschungen

Kurzfassung: Koalition verschärft Vorschriften bei LebensmitteltäuschungenKonsequenzen aus dem Pferdefleisch- und dem Bio-Eier-Skandal werden unmittelbar gezogenDer Deutsche Bundestag entscheidet heute in 2./3. ...
[CDU/CSU-Fraktion - 28.02.2013] Koalition verschärft Vorschriften bei Lebensmitteltäuschungen

Konsequenzen aus dem Pferdefleisch- und dem Bio-Eier-Skandal werden unmittelbar gezogen
Der Deutsche Bundestag entscheidet heute in 2./3. Lesung über die von der christlich-liberalen Koalition vorgelegten Verschärfungen im Lebens-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Carola Stauche:
"Innerhalb kürzester Zeit hat die Koalition Vorschriften zum härteren Vorgehen gegen Täuschungen im Lebensmittelsektor auf den Weg gebracht. Sie zieht damit unmittelbar Konsequenzen aus dem Pferdefleisch- und dem Bio-Eier-Skandal.
Künftig sollen die Namen der betroffenen Lebensmittelunternehmen und der Produkte schon im Falle des hinreichend begründeten Verdachts einer Täuschung über Inhaltsstoffe von den Behörden öffentlich gemacht werden. Im Fall einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher muss schon nach geltender Rechtslage die Öffentlichkeit informiert werden.
Die Novellierung des LFGB setzt den letzten Punkt des Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette um, der Konsequenzen aus den Dioxin-Funden Anfang 2011 und der EHEC-Krise zieht. Der Verbraucher wird besser geschützt, indem die Zusammenarbeit der Behörden in Bund und Ländern verbessert wird - vor allem die zwischen Lebensmittel- und Gesundheitsbehörden. Außerdem werden Mischfuttermittelunternehmen dazu verpflichtet, sich in ausreichender Höhe zu versichern. Damit werden Landwirte vor finanziellen Schäden infolge von Futtermittelverunreinigungen geschützt. Die Regelungen gelten auch für Mischfuttermittelunternehmen mit Sitz im Ausland, die eine Produktionsstätte in Deutschland haben."

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