22.02.2013 09:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von CDU/CSU-Fraktion

Neues Seearbeitsrecht stärkt die deutsche Handelsflotte

Kurzfassung: Neues Seearbeitsrecht stärkt die deutsche HandelsflotteMindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen an BordDer Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition das See ...
[CDU/CSU-Fraktion - 22.02.2013] Neues Seearbeitsrecht stärkt die deutsche Handelsflotte

Mindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition das Seearbeitsgesetz beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung des Internationalen Seearbeitsübereinkommens und löst das bisherige Seemannsgesetz aus dem Jahr 1956 ab. Hierzu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, und der zuständige Berichterstatter, Johann Wadephul:
"Mit dem neuen Seearbeitsrecht stärken wir die weltweite Durchsetzung von verbindlichen Mindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Seeleute an Bord von Handelsschiffen. Das Arbeiten auf See bleibt sozial ausgewogen, wir stärken die soziale Sicherheit der Seeleute und die soziale Verantwortung der Reeder. Ferner tragen wir zu einem fairen Welthandel bei. Die deutschen Reeder werden gestärkt, sie können sich besser im weltweiten Wettbewerb mit anderen Flaggen behaupten.
Insgesamt profitieren 1,2 Millionen Seeleute auf 65.000 Handelsschiffen von dem Internationalen Seearbeitsübereinkommen. Alle Schiffe der Unterzeichnerstaaten müssen nun diese weltweit vergleichbaren Bedingungen einhalten und nachweisen. Das bislang in Deutschland geltende Seemannsgesetz entspricht in vielen Bereichen nicht mehr den arbeits- und sozialrechtlichen Erfordernissen der modernen, global ausgerichteten Handelsschifffahrt. Seine alten Regelungen im Bereich des Urlaubs-, Kündigungs- und Heimschaffungsrechts werden modernisiert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst.
Die primäre Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der Mindestnormen obliegt den Flaggen- und Hafenstaaten. Schiffe aus Nichtvertragsstaaten, die das Seearbeitsübereinkommen nicht ratifiziert haben, müssen die Mindestanforderungen der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord gleichermaßen beachten. Bei Hafenstaatkontrollen werden sie keine günstigere Behandlung erfahren als Schiffe aus Vertragsstaaten. Dies kommt Reedern zugute, die Kauffahrteischiffe unter deutscher Flagge betreiben. Dies stärkt damit die deutsche Handelsflotte."

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