07.02.2013 11:29 Uhr in Energie & Umwelt von CDU/CSU-Fraktion

Energieeffizienz als Königsweg

Kurzfassung: Energieeffizienz als KönigswegOhne den Gebäudebereich geht es nichtAm gestrigen Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energiee ...
[CDU/CSU-Fraktion - 07.02.2013] Energieeffizienz als Königsweg

Ohne den Gebäudebereich geht es nicht
Am gestrigen Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dazu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:
"Die gestern beschlossenen Novellierungsentwürfe des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind neben dem C02-Gebäudesanierungsprogramm und der Mietrechtsnovelle wichtige Bausteine für das Erreichen unserer ambitionierten Effizienzziele. Sie werden einen bedeutenden Beitrag leisten, um das enorme Effizienzpotential im Gebäudebereich zu heben. Die Realisierung dieses Potenzials ist der entscheidende Prüfstein beim Umbau der Energieversorgung.
Denn es gilt: Am günstigsten und saubersten ist diejenige Energie, die gar nicht erst verbraucht wird. Dem Gebäudebereich - vor allem dem Wohngebäudesektor - kommt hierbei die Schlüsselrolle zu: In Deutschland entfallen 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und ein Drittel aller CO2-Emissionen auf den Gebäudebereich. Damit muss jedem klar werden: Ohne den Gebäudesektor wird der Umbau der Energieversorgung nicht funktionieren.
Fortschritte erzielt man nicht durch Zwang, sondern durch Anreize. Diesen Weg setzt die christlich-liberale Koalition mit der EnEV und dem EnEG konsequent fort. Vorgesehen ist eine maßvolle, stufenweise Anhebung der Mindesteffizienzstandards für Neubauten sowie eine Stärkung des Energieausweises als Informationsinstrument. Sanierungspflichten für Bestandsimmobilien sind nicht vorgesehen. Dies schützt das Eigentum und gibt den Eigentümern die notwendige Rechtssicherheit.
Auch im Gebäudebestand setzt die christlich-liberale Koalition auf Anreize. Da das geplante Gesetz zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung im Bundesrat über ein Jahr von der Opposition blockiert wurde, legte die Koalition ein Alternativprogramm auf: Mit dem Zuschussprogramm zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen werden im Zeitraum 2013 bis 2020 über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insgesamt 2,4 Milliarden Euro für die direkte Förderung von Sanierungsprojekten bereitgestellt."
Hintergrund:
Die Nationalen Energieeffizienzziele der Bundesregierung gemäß Energiekonzept beinhalten die Verdopplung der Sanierungsrate von derzeit jährlich unter einem Prozent auf zwei Prozent, die Reduktion des Wärmebedarfes bis 2020 um 20 Prozent, die Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent und ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
Welche Programme zur Förderung der Energieeffizienz in Wohngebäuden gibt es?
CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Seit 2006 sind 9,3 Milliarden Euro über die KfW bereitgestellt worden. Mit den angestoßenen Gesamtinvestitionen von 117,6 Milliarden Euro sind etwa 3 Millionen Wohnungen und 1.400 kommunale Einrichtungen energie-effizient saniert bzw. errichtet worden. Das Programm hilft Immobilieneignern die oft hohen Investitionen über Kredite und Zuschüsse zu realisieren und rentabel zu machen. Für die Jahre 2013 bis 2014 stehen jährlich 1,5 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Gemessen an der bisherigen Hebelwirkung von 1:12 lassen die Mittel auf jährliche Energieeffizienz-Investitionen von 18 Milliarden Euro hoffen.
Zuschussprogramm zur Sanierungsförderung: Durch das vor Kurzem durch Bundesbauminister Ramsauer und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgestellte Programm erhält die Gebäudesanierung in Deutschland einen weiteren Schub. Mit rund 300 Millionen Euro pro Jahr werden Sanierungsprojekte künftig unkompliziert und unbürokratisch gefördert. Die Programmmittel betragen für den Förderzeitraum 2013 bis 2020 insgesamt 2,4 Milliarden Euro, die aus dem Energie- und Klimafonds direkt in die Sanierungsanstrengungen von selbstnutzenden Wohneigentümern fließen. Konkret erhalten Häusle-Sanierer für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 10 Prozent und maximal 5.000 Euro. Bisher lag die Förderung durch das Programm "Energieeffizient Sanieren" bei nur 7,5 Prozent und höchstens 3.750 Euro. Auch die Förderung umfassenderer Sanierungen wird zukünftig stark verbessert: Der Zuschuss bei der Modernisierung zum Energieeffizienzhaus 55 liegt nun bei 25 Prozent statt 20 Prozent und beträgt maximal 18.750 Euro statt 15.000 Euro. Beim Energieeffizienzhaus 70 wird der Zuschuss von 17,5 auf 20 Prozent bzw. von maximal 13.125 auf 15.000 Euro hochgesetzt. Auch die Tilgungszuschüsse bei der Kreditförderung erhöhen sich: Für das Energieeffizienzhaus 55 von 12,5 Prozent auf 17,5 Prozent des Zusagebetrages (maximal 13.125 Euro) und für das Energieeffizienzhaus 70 von 10 Prozent auf 12,5 Prozent des Zusagebetrages (maximal 9.375 Euro).
KfW-Programm für Heizungsanlage: Dieses Programm fördert ab 1. März 2013 die Umrüstung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 50.000 Euro. Mehr noch: Diese können mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. In die Förderung fallen beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Bio-masseanlagen oder Wärmepumpen.
Energieberatungsförderung der KfW: Zur weiteren Vereinfachung aller geförderten Modernisierungsmaßnahmen kann dem Verfahren die Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater vorgeschaltet werden. Diese Energieberatung wird seitens der KfW zusätzlich bezuschusst. Konkret übernimmt das Kreditinstitut 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 4.000 Euro. Der Energieberater begutachtet das Gebäude und hilft, sinnvolle Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen. Ziel ist es, die für den Wohneigentümer finanziell und baulich zu bewältigende Gebäudesanierungsmaßnahmen festzustellen.

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