29.11.2012 14:53 Uhr in Energie & Umwelt von CDU/CSU-Fraktion

Novelle des Energiewirtschaftsrechts räumt Stolpersteine für Offshore-Ausbau beiseite

Kurzfassung: Novelle des Energiewirtschaftsrechts räumt Stolpersteine für Offshore-Ausbau beiseiteNovelle beseitigt Investitionshindernisse beim Ausbau der Offshore-WindkraftDie unionsgeführte Mehrheit im Deuts ...
[CDU/CSU-Fraktion - 29.11.2012] Novelle des Energiewirtschaftsrechts räumt Stolpersteine für Offshore-Ausbau beiseite

Novelle beseitigt Investitionshindernisse beim Ausbau der Offshore-Windkraft
Die unionsgeführte Mehrheit im Deutschen Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG-Novelle) beschlossen. Das Gesetz klärt die offenen Haftungsfragen bei der Anbindung von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz. Zudem regelt es Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Engpässen in der Strom- und Gasversorgung. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, und der energiepolitische Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:
"Die EnWG-Novelle ist die energiepolitische Antwort auf wichtige Fragen, die den erfolgreichen Umbau der Energieversorgung betreffen. Die Novelle beseitigt Investitionshindernisse beim Ausbau der Offshore-Windkraft. Gleichzeitg schafft sie die notwendigen Rechtsgrundlagen, um die Sicherheit der Energieversorgung auch im kommenden Winter zu gewährleisten. Damit trägt die Novelle erheblich dazu bei, die ambitionierten Ziele unserer Energiepolitik zu erfüllen.
Dem Ausbau der Offshore-Windenergie kommt eine zentrale Rolle beim Umstieg auf Erneuerbare Energien zu: Denn sie ist im Gegensatz zur Onshore- oder Sonnenenergie wesentlich regelmäßiger verfügbar. Die christlich-liberale Koalition hat ehrgeizige Ziele zum Ausbau der Offshore-Windkraft formuliert: Bis 2020 sollen 10 GW und bis 2030 25 GW installiert werden. Bei 4.000 Volllaststunden im Jahr kann Offshore-Wind 2030 dann bis zu 25 Prozent des Strombedarfs decken. Bislang hemmten offene Haftungsfragen beim Netzanschluss von Offshore-Windparks die Investitionen. Diese Unsicherheit ist jetzt beseitigt: Bei Fahrlässigkeit haften Netzbetreiber selbst mit maximal 110 Millionen Euro jährlich für entstandene Ausfälle. Die übrigen Kosten werden im Rahmen einer fairen Lastenverteilung auf die Verbraucher umgelegt. Zum Schutz der Verbraucher vor ausufernden Kosten ist die Offshore-Umlage gedeckelt und beträgt maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Die dadurch entstehenden Kosten liegen somit weit unter denen, die sich aus der EEG-Umlage ergeben (rund 5,3 Cent pro kWh in 2013).
Der wachsende Anteil unsteter Energiequellen wie Wind und Sonne ist auch eine große Herausforderung für die Stabilität der Stromnetze und die Versorgungssicherheit: Konventionelle Erzeugungsanlagen werden wegen des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien zunehmend unrentabel und gehen vom Netz. Sie sind jedoch insbesondere im Winter, bei hohem Strombedarf und niedriger Erzeugung aus Wind und Sonne unersetzbar für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Im vergangenen Winter musste daher insbesondere in Süddeutschland in bisher nicht dagewesenen Umfang auf Notreserven zurückgegriffen werden, um einen weiträumigen Netzzusammenbruch zu verhindern. Zugleich kündigen Stromversorger an, weitere Kraftwerke still zu legen. Es musste daher gehandelt werden.
Die EnWG-Novelle schafft die rechtlichen Voraussetzungen geplante Stilllegungen von Kraftwerken dann zu untersagen, wenn diese für die Sicherung der Netzstabilität benötigt werden. Der betroffene Kraftwerksbetreiber erhält eine angemessene Entschädigung. Um die Auswirkungen auf den Energiemarkt so gering wie möglich zu halten, werden die Maßnahmen zeitlich eng befristet und minimalinvasiv ausgestaltet."

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