Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Everhardt Franßen wird 75 Jahre alt

Kurzfassung: Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Everhardt Franßen wird 75 Jahre altDer ehemalige Bundesverfassungsrichter Dr. Everhardt Franßen vollendet am Montag, dem 1. Oktober 2012, sein 75. Leb ...
[Bundesverfassungsgericht - 01.10.2012] Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Everhardt Franßen wird 75 Jahre alt

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dr. Everhardt Franßen vollendet
am Montag, dem 1. Oktober 2012, sein 75. Lebensjahr.
Everhardt Franßen studierte Rechtswissenschaften in Münster und Mainz.
Nach den beiden juristischen Staatsexamina trat er 1964 in den
Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war zunächst als
Richter am Verwaltungsgericht Münster tätig. Im Jahr 1968 wurde er mit
seiner Arbeit "Über bedingungsfeindliche Verwaltungsakte" promoviert.
Von 1970 bis 1973 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter der
SPD-Bundestagsfraktion, bevor er ab 1973 das Rechtsamt der Stadt Essen
leitete. 1978 wurde er zum Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt.
Everhardt Franßen gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 16. November
1987 bis 1. Juli 1991 als Mitglied des Zweiten Senats an und war als
Berichterstatter insbesondere für Verfahren aus dem Asylrecht zuständig.
Aus diesem Amt schied er 1991 mit seiner Ernennung zum Präsidenten des
Bundesverwaltungsgerichts aus, dem er bis zu seinem Ruhestand im Jahr
2002 vorstand.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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