Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Bertold Sommer feiert seinen 75. Geburtstag

Kurzfassung: Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Bertold Sommer feiert seinen 75. GeburtstagDer ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Bertold Sommer vollendet am 13. September 2012 sein 75. Leben ...
[Bundesverfassungsgericht - 11.09.2012] Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Bertold Sommer feiert seinen 75. Geburtstag

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Bertold Sommer vollendet am 13. September 2012 sein 75. Lebensjahr.
Bertold Sommer studierte Rechtswissenschaften in Berlin und München. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war er ab 1966 kurze Zeit bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte tätig, ehe er in den richterlichen Dienst des Landes Berlin eintrat, zunächst beim Landgericht und ab 1968 beim Verwaltungsgericht. Von 1969 bis 1972 war Bertold Sommer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und wirkte anschließend als Richter am Oberverwaltungsgericht in Berlin. Im Jahr 1976 erfolgte seine erneute Abordnung an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter, in deren Anschluss er 1979 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt wurde.
Bertold Sommer gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 12. Juli 1991 bis zum 31. Juli 2003 als Mitglied des Zweiten Senats an. Sein Dezernat umfasste zuletzt unter anderem das Asyl- und Ausländerrecht sowie das Recht des öffentlichen Dienstes und das Personalvertretungsrecht. Als Berichterstatter wirkte er insbesondere an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Asylrechtsnovelle mit, die er durch mehrere Sondervoten begleitete.
Bertold Sommer lebt heute in Berlin.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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