In den Wohnungsbau wird nur investiert, wenn die Mieteinnahmen einen Gewinn versprechen. Sinnfreie Bauauflagen zerstören die Wirtschaftlichkeit. [1]

Die Energiewende stoppt den Wohnungsbau
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Unwirtschaftliche Aufwendungen können unterbleiben. Ein Bauherr sollte rechnen können. Der Nachweis ist leicht zu führen.

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
§ 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen. ... weiter lesen Quelle
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