Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichts wird mit dem silbernen BNB-Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet

Kurzfassung: Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichts wird mit dem silbernen BNB-Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnetPressemitteilung Nr. 51/2015 vom 8. Juli 2015Die Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichts ...
[Bundesverfassungsgericht - 08.07.2015] Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichts wird mit dem silbernen BNB-Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet

Pressemitteilung Nr. 51/2015 vom 8. Juli 2015
Die Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichts wird mit dem silbernen Gütesiegel nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ausgezeichnet. Das Siegel wird am Freitag, 10. Juli 2015, um 11:00 Uhr, in Karlsruhe durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit verliehen. Erstmals wird die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit dem Nachhaltigkeitssiegel zertifiziert. Das fast 50 Jahre alte Gebäude nach den Plänen des Architekten Prof. Paul Baumgarten wurde zwischen 2011 und 2014 grundsaniert. Nach energetischer Modernisierung unterschreitet es die Anforderungen an den Primärenergiebedarf von modernisierten Altbauten um 52 % und liegt damit zugleich um ca. ein Drittel unter den Anforderungen an Neubauten. Vor kurzem hat die Grundsanierung bereits eine Anerkennung im Rahmen des Deutschen Architekturpreises 2015 erhalten.
Das Gebäude kann am kommenden Samstag, 11. Juli 2015, von 10.00 bis 18.00 Uhr im Rahmen eines Tags der offenen Tür besichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/TdoT/TdoT_node.html.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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