Besuch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beim Bundesverfassungsgericht

Kurzfassung: Besuch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beim BundesverfassungsgerichtPressemitteilung Nr. 7/2015 vom 3. Februar 2015Eine Delegation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ...
[Bundesverfassungsgericht - 03.02.2015] Besuch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beim Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 7/2015 vom 3. Februar 2015
Eine Delegation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter der Leitung von Präsident Dean Spielmann besuchte am 2. Februar 2015 das Bundesverfassungsgericht. Die Delegation wurde von Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Die Themen der Fachgespräche umfassten u. a. das Verhältnis zwischen Gerichten und den Medien sowie den Umgang mit Beschwerden, die in großer Zahl eingereicht werden.

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Deutschland
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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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Tel.: 0721/91010; http://www.bundesverfassungsgericht.de
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