75. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner

Kurzfassung: 75. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner feiert am morgigen 16. September 20 ...
[Bundesverfassungsgericht - 22.09.2014] 75. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner feiert am morgigen 16. September 2014 seinen 75. Geburtstag. Prof. Dr. Udo Steiner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen, Köln und Saarbrücken. Nach den juristischen Staatsexamina und seiner Promotion war er wissenschaftlicher Assistent am Institut für Kirchenrecht und öffentliches Recht der Universität Erlangen-Nürnberg. Im Jahr 1972 habilitierte er sich dort mit einer Arbeit zum Thema "Öffentliche Verwaltung durch Private" und übernahm anschließend eine Lehrstuhlvertretung an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen. 1973 folgte Prof. Dr. Udo Steiner einem Ruf an die Universität Bielefeld; dort war er von 1976 bis 1978 zunächst Dekan und anschließend Prodekan der juristischen Fakultät. Von 1976 bis 1979 war er zudem im Nebenamt als Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen tätig. Im Jahr 1979 nahm Prof. Dr. Udo Steiner einen Ruf an die Universität Regensburg an. Dort hatte er den Lehrstuhl für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungslehre inne und war von 1988 bis 1990 zudem Dekan der juristischen Fakultät. Vom 13. Oktober 1995 bis zum 1. Oktober 2007 gehörte Prof. Dr. Udo Steiner dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Sozialrecht. Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen wegweisenden Urteilen und Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts mit. Zu den bekanntesten zählen etwa die Entscheidungen zur rentenrechtlichen Bewertung von Kindererziehungszeiten (BVerfGE 94, 241), zur Gewährung von "BAföG" als Volldarlehen (BVerfGE 96, 330), zur Überleitung der "Ostrenten" nach der Wiedervereinigung (BVerfG 100, 1 u. a.), zur Sozialhilfe für Spätaussiedler (BVerfGE 110, 177) und zur Berücksichtigung von Ausländern beim Erziehungsgeld (BVerfGE 111, 176).
Im Jahr 2008 übernahm Prof. Dr. Udo Steiner die Funktion eines Ombudsmannes bei der Deutschen Bahn AG. Darüber hinaus führt er seit
2008 den Vorsitz der Anti-Dopingkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes. Zudem ist er seit 2008 Vorsitzender des Ständigen
Schiedsgerichts der deutschen Fußball-Bundesligen und engagiert sich als Mitglied des Deutschen Sportschiedsgerichts.
Der Jubilar lebt heute in Regensburg.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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