[CDU/CSU-Fraktion - 20.02.2013] Grundstücksübergreifende Jagd weiterhin notwendig und sinnvoll
Nachhaltige Hege soll weiterhin möglich sein
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages debattierte am heutigen Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die geplanten Änderungen im Bundesjagdgesetz. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter für Cajus Caesar:
"Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften setzen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2012 um. Dort wurde festgestellt, dass die mit der Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Verpflichtung des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück zu dulden, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen kann.
Wir werden in der Novelle des Jagdgesetzes die Rahmenbedingungen allerdings so anpassen, dass auch weiterhin eine nachhaltige Hege möglich ist. Dies wäre beim Aufsplitten der Jagdgebiete in Kleinstflächen nicht mehr gewährleistet. Denn so wäre weder eine ordnungsgemäße nachhaltige Regulierung des Wildbestandes möglich noch die notwendige Kontrolle. Zu hohe Wildbestände bedeuten Wildschäden auf landwirtschaftlichen Feldern sowie die Gefährdung der Verjüngung des Waldes. Die Artenvielfalt kann aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Ebenso besteht die Gefahr von Tierseuchen.
Die Mehrheit der Sachverständigen in der heutigen Anhörung bestätigt die Notwendigkeit der grundstücksübergreifenden Jagd. Gerade mit dem Reviersystem kommt man der Hegeverpflichtung am ehesten nach. Insbesondere bei kleinen und parzellierten Flächen ist die Jagdgenossenschaft das geeignete Mittel, den für die Artenvielfalt so wichtigen, gesicherten Wildbestand zu erhalten, Wildschäden zu vermeiden und ausreichend der Hege nachzukommen. Auch vor dem Hintergrund des Arten- und Naturschutzes wurde die pflichtgemäße Jagdausübung positiv bewertet."
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