Tag der offenen Tür im Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2015 zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr

Kurzfassung: Tag der offenen Tür im Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2015 zwischen 10.00 Uhr und 18.00 UhrPressemitteilung Nr. 36/2015 vom 1. Juni 2015Die Stadt Karlsruhe feiert im Jahr 2015 ihren 300. Geburt ...
[Bundesverfassungsgericht - 01.06.2015] Tag der offenen Tür im Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2015 zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 36/2015 vom 1. Juni 2015
Die Stadt Karlsruhe feiert im Jahr 2015 ihren 300. Geburtstag. Das Bundesverfassungsgericht beteiligt sich hieran mit einem Tag der offenen Tür am 11. Juli 2015. Die Karlsruherinnen und Karlsruher, und selbstverständlich nicht nur diese, sind zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr herzlich zu einem Besuch eingeladen. Am Tag der offenen Tür können Sie das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts bei einem Rundgang erkunden. Die Richterinnen und Richter berichten über die Arbeit an Deutschlands höchstem Gericht. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Im Folgenden haben wir einige wichtige organisatorische Hinweise für Sie zusammengestellt:
1. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden wir am 11. Juli 2015 ab 9.00 Uhr Einlasskarten ausgeben, mit denen Sie einen bestimmten Zeitraum für die Besichtigung reservieren können. Aufgrund von Brandschutzauflagen muss die Anzahl der Besucherinnen und Besucher begrenzt werden. Insgesamt können wir voraussichtlich rund 5.000 Personen einlassen.
2. Die Karten sind selbstverständlich kostenlos. Pro Person werden maximal vier Karten abgegeben. Kinder unter vier Jahren benötigen keine Einlasskarte. Ein spezielles Kinderprogramm können wir leider nicht anbieten. Auch zur Vermeidung von Unfällen ist es unerlässlich, dass Kinder ständig von erwachsenen Begleitpersonen beaufsichtigt werden.
3. Es gibt insgesamt sieben Besichtigungszeiträume. Pro Zeitraum werden 700 Einlasskarten ausgegeben. Bitte finden Sie sich während der ersten halben Stunde des reservierten Zeitraums am Eingang des Bundesverfassungsgerichts ein, sonst verfällt Ihre Einlasskarte. Der Rundgang ist auf 90 Minuten ausgelegt. Wir bitten um Verständnis, dass es nicht möglich ist, deutlich länger im Gebäude zu bleiben. Gegebenenfalls werden wir Sie nach Ablauf Ihres reservierten Zeitraums ansprechen und bitten, auch anderen Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit zur Besichtigung zu geben. Im Einzelnen ergeben sich folgende Zeiträume:
Besichtigungszeitraum Erscheinen am Einlass
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr
11.00 Uhr bis 13.00 Uhr 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr
12.00 Uhr bis 14.00 Uhr 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr
4. Es erfolgen Sicherheitskontrollen durch die Bundespolizei. Bitte lassen Sie Haustiere und gefährliche Gegenstände (z. B. auch Taschenmesser oder Nagelscheren) zu Hause. Auch größere Gegenstände (wie z. B. Kinderwagen) können leider nicht ins Gebäude mitgenommen werden. In begrenztem Rahmen wird es möglich sein, Gegenstände aufbewahren zu lassen, jedoch ist mit Wartezeiten zu rechnen. Für abgegebene Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.
Aktuelle Informationen finden Sie auch hier.

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Weitere Informationen
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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721/91010; http://www.bundesverfassungsgericht.de
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