DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf

Kurzfassung: DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen aufBerlin, 11.03.2014 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medienunternehmen dazu aufgerufen, sich an den Betri ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 11.03.2014] DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf

Berlin, 11.03.2014 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medienunternehmen dazu aufgerufen, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen, die vielerorts in dieser Woche stattfinden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte die Bedeutung von Betriebsräten: "Wer von einem starken Betriebsrat vertreten wird, hat gegenüber dem Arbeitgeber die besseren Argumente auf seiner Seite." Er appellierte: "Gehen Sie wählen. Nehmen Sie diese Verantwortung wahr - im eigenen Interesse und im Interesse der Kollegen."
Der Betriebsrat kann Arbeitnehmerfragen von der Arbeitszeit bis hin zur Kündigung mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmervertretung über wichtige Vorgänge im Betrieb informieren. Der Betriebsrat kann außerdem bei personellen und sozialen Angelegenheiten mitbestimmen, etwa wenn es um die Festlegung der Arbeitszeiten und die Urlaubsplanung geht. Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Beratungs-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb, überwacht die korrekte Anwendung von Tarifverträgen und hat ein Vorschlagsrecht, wenn die Sicherung und Förderung von Arbeitsplätzen im Betrieb auf der Agenda steht. Auch wenn es um die Auslagerung von Arbeit geht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln und bei Betriebsänderungen einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen fordern und aushandeln.
Bei Kündigungen muss der Betriebsrat beteiligt werden.
Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Wählen können alle in die Wählerliste eingetragenen Arbeitnehmer.

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Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Deutscher Journalisten-Verband (DJV) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder. In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen: Tarife:Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.Rechtsschutz:Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.Beratung:Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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