Kautionsbürgschaft als Alternative zur Mietkaution

So umgehen Mieter die Zahlung einer Kaution
Kurzfassung: Beim Abschluss eines Mietvertrages wird für Mieter häufig eine Kaution fällig. Wer diese nicht aufbringen kann, weil zum Beispiel Umzug, neue Möbel, Renovierungsarbeiten oder Transporte hohe Kosten verursacht haben, kann als Alternative eine Kautionsbürgschaft in Anspruch nehmen, die inzwischen von zahlreichen Unternehmen angeboten wird.
[wavepoint e.K. - 11.02.2014] Beim Abschluss eines Mietvertrages wird für Mieter häufig eine Kaution fällig. Wer diese nicht aufbringen kann, weil zum Beispiel Umzug, neue Möbel, Renovierungsarbeiten oder Transporte hohe Kosten verursacht haben, kann als Alternative eine Kautionsbürgschaft in Anspruch nehmen, die inzwischen von zahlreichen Unternehmen angeboten wird.

Bei einer Kautionsbürgschaft erhält der Vermieter keine Kaution, sondern eine Bürgschaftsurkunde, die das entsprechende Unternehmen für den Mieter ausstellt. Bevor eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt wird, prüft das ausstellende Unternehmen die Zahlungsfähigkeit des Mieters genau; zudem berechnet sie für die Urkunde einen monatlichen Betrag - häufig werden ca. fünf Prozent der geforderten Kaution pro Jahr veranschlagt, einige Anbieter fordern auch einen jährlichen Mindestbeitrag oder eine Verwaltungsgebühr.

Für den Fall, dass der Vermieter Forderungen geltend macht, überprüft der Anbieter der Kautionsbürgschaft bzw. dessen Risikoträger die Kosten und begleicht sie, sofern sie gerechtfertigt sind. Die Forderungen müssen vom Bürgschaftsnehmer - also dem Mieter - allerdings vollständig bezahlt werden, denn der Anbieter der Bürgschaft geht nur in Vorleistung.
Grundsätzlich eignet sich eine Kautionsbürgschaft für alle, die sich eine Kaution bei Abschluss des Mietvertrages nicht leisten können oder ihr Geld stattdessen lieber anlegen beziehungsweise für andere Zwecke verwenden möchten. Ein Vorteil für den Mieter: Eine Bürgschaftsurkunde kann auch auf das nächste Mietverhältnis übertragen und bei den meisten Anbietern jederzeit zurückgegeben werden. Der Vermieter profitiert von einem geringeren Verwaltungsaufwand und muss keine Bonitätsprüfungen durchführen.

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