Ideenwettbewerb 'Fürs Leben lehren': Die Unterrichtskonzepte der Sieger sind jetzt im Internet abrufbar

Kurzfassung: Ideenwettbewerb "Fürs Leben lehren": Die Unterrichtskonzepte der Sieger sind jetzt im Internet abrufbarDie Kultusministerkonferenz empfiehlt "Verbraucherbildung an Schulen"Die Siegerkonzepte des Idee ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 25.09.2013] Ideenwettbewerb "Fürs Leben lehren": Die Unterrichtskonzepte der Sieger sind jetzt im Internet abrufbar

Die Kultusministerkonferenz empfiehlt "Verbraucherbildung an Schulen"
Die Siegerkonzepte des Ideenwettbewerbs "Fürs Leben lehren" stehen ab sofort online zum Download bereit.
Die Beiträge sind unter www.raabe.de (Raabe Fachverlag für die Schule) sowie unter www.verbraucherkompetenz.de für jeden Interessierten kostenlos abrufbar. Der Ideenwettbewerb "Fürs Leben lehren" ist Teil der 2010 ins Leben gerufenen Initiative "Verbraucherbildung - Konsumkompetenz stärken" des Bundesverbraucherministeriums. Der Wettbewerb richtet sich an angehende Lehrerinnen und Lehrer. Schwerpunkt in diesem Jahr war das Thema Finanzkompetenz. Die Preisträger wurden Anfang Juli gekürt.
"Die prämierten Konzepte zeigen beispielhaft, wie wichtige Verbraucherthemen im Unterricht aufgegriffen werden können. Gerade junge Menschen stehen als Verbraucher vor großen Herausforderungen und sollten schon frühzeitig zentrale Alltags- und Konsumkompetenzen erwerben. Dabei ist der richtige Umgang mit Geld ein Schlüsselthema", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner anlässlich der diesjährigen Preisverleihung. Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet hatten sich an der zweiten Auflage des Wettbewerbs beteiligt. Die jetzt im Internet veröffentlichten Unterrichtskonzepte bieten exzellente Anregungen für Lehrerinnen und Lehrer, wichtige Verbraucherthemen in bestehende Schulfächer zu integrieren und praxisbezogen zu vermitteln.
Empfehlung der Kultusministerkonferenz "Verbraucherbildung an Schulen"
In diesem Zusammenhang begrüßt Bundesverbraucherministerin Aigner die aktuelle Empfehlung der Kultusministerkonferenz "Verbraucherbildung an Schulen". "Die Empfehlung ist ein weiterer Meilenstein der Verbraucherbildung und unterstützt die bisherigen Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherbildung. "Verbraucher sein will gelernt sein. Nur wer das Verbraucher-Einmaleins beherrscht, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Konsequent umgesetzt können die Empfehlungen der Kultusminister hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten", so Verbraucherministerin Ilse Aigner. Aigner hatte sich wiederholt an die Kultusministerkonferenz gewandt und eine Aufwertung und stärkere Integration der Verbraucherbildung in den Schulalltag eingefordert.
Die am 12.09.2013 beschlossene Empfehlung definiert Ziele und Grundsätze in der Verbraucherbildung an Schulen sowie Maßnahmen für die Bildungsverwaltung und -politik und gibt Hinweise zur Umsetzung. Als Schwerpunktthemen der Verbraucherbildung werden folgende Bereiche angeführt: Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht, Ernährung und Gesundheit, Medien und Information, Nachhaltiger Konsum. Auch sieht die Empfehlung vor, die Aspekte der Verbraucherbildung fest in der Lehrerbildung zu verankern.
Schule muss frei von wirtschaftlichen Interessen bleiben
In ihrer Empfehlung bezieht die Kultusministerkonferenz auch klar Position zu den Chancen und Grenzen der Kooperationen mit außerschulischen Partnern. So sei generell darauf zu achten, "dass die Verbraucherbildung an Schulen frei von wirtschaftlichen Interessen ist und unternehmensunabhängig den Erwerb der Kompetenzen ermöglicht, die für das Treffen von kritisch reflektierten und selbstbestimmten Marktentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich sind." Bundesministerin Aigner hatte wiederholt klare Regeln und inhaltliche Neutralität in der Zusammenarbeit mit Schulen gefordert und mehrfach klargestellt: "Was wir brauchen ist eine bessere Verbraucherbildung. Was wir nicht brauchen, ist Werbung oder Marketing im Klassenzimmer."
Folgende Bildungskonzepte können ab sofort unter www.raabe.de und www.verbraucherkompetenz.de kostenlos abgerufen werden:
"Rund um das Girokonto - Eröffnen und Führen eines Kontos" von Anne-Christine Wolf, Universität Potsdam, Brandenburg: Was ist ein Girokonto und wie richte ich es ein? Wie benutze ich einen Bankautomaten? Wie und wo kann ich überweisen? Wie lese ich einen Kontoauszug? - Was im Erwachsenenleben banale Alltagstätigkeiten sind, kann Schülerinnen und Schüler vor allem zum Ende der Schulzeit vor große Herausforderungen stellen. Mit diesem Konzept lernen Jugendliche einen wesentlichen Baustein im alltäglichen Umgang mit Geld. "Einkaufsfallen im Supermarkt - Wie uns das Geld aus der Tasche gezogen wird" von Sebastian Eggert, Rhein-Maas-Berufskolleg Kempen, Nordrhein-Westfalen: Wer im Supermarkt einkauft, greift oft intuitiv zu bestimmten Produkten und mit dem Gefühl, selbst bestimmt zu handeln. Dennoch erfolgen zwei Drittel aller Einkäufe spontan. Wie erkenne ich die so genannten "Einkaufsfallen" im Supermarkt? Wie wirkt sich diese Manipulation auf mein Einkaufsverhalten aus? Schülerinnen und Schüler lernen, wie man sich vor Einkaufsfallen schützen und sich künftig anders verhalten kann. "E-Commerce - Grundzüge des elektronischen Handels" von Sabrina Herrmann, Carina Hockert, Florian Kuczera und Michaela Mohr, Universität Mannheim, Baden-Württemberg: Ein neues Handy, coole Klamotten oder auch ein neues Spiel für den Computer - der Internethandel boomt. Dabei ist das Einkaufen im Internet vor allem für junge Menschen mit mobiler Nutzung von Smartphone und Co. höchst verlockend und damit längst Alltag geworden. Doch viele Jugendliche sind sich ihrer Rechte und Pflichten beim Online-Kauf gar nicht bewusst. Sie lernen hier wertvolle Grundlagen. Dabei werden gezielt die Rolle und Motivation von Händler- und Käuferseite ins Blickfeld genommen.Weitere Informationen:
zur Initiative "Verbraucherbildung - Konsumkompetenz stärken" und zum Wettbewerb "Fürs Leben lehren" unter: www.verbraucherkompetenz.de. zum Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.09.2013 "Verbraucherbildung an Schulen": http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2013/Verbraucherbildung.pdf
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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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