Bundesregierung erkennt erste geeignete Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr an

Kurzfassung: Bundesregierung erkennt erste geeignete Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr anDie Bundesregierung hat die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 23.10.2013] Bundesregierung erkennt erste geeignete Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr an

Die Bundesregierung hat die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) als erste geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im Kraftomnibusverkehr anerkannt.
Die söp steht den Verbrauchern somit nicht nur für Schlichtungen im öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung, sondern künftig auch als anerkannte Anlaufstelle im Fernbuslinienverkehr. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle. Fahrgäste können sich nun bei Streitigkeiten wegen der Verletzung ihrer bestehenden Rechte, etwa bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt, sowie bei Streitigkeiten wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck an die söp wenden und dort ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anstrengen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass sich der Fahrgast mit seinen Ansprüchen bereits ohne Erfolg an das Verkehrsunternehmen gewandt hatte. Die söp prüft dann die Beschwerden und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag für eine einvernehmliche Streitbeilegung. Für den Fahrgast ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Er trägt lediglich seine eigenen Kosten zum Beispiel für Porto und Kopien oder gegebenenfalls Anwaltskosten.
Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sind seit dem 1. März 2013 in einer EU-Verordnung (EU Nr. 181/2011) geregelt. Sie betreffen im Wesentlichen den Fernbuslinienverkehr (250 km und mehr) und gelten für den Verkehrsunternehmer unmittelbar. Das deutsche Begleitgesetz ist am 27. Juli 2013 in Kraft getreten. Die söp schlichtet in den Bereichen Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr, sofern sich die Unternehmen am Schlichtungsverfahren der söp beteiligen. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Verkehrsunternehmen Mitglied im Trägerverein der söp ist. Eine Liste der Unternehmen, die bei der Schlichtungsstelle Mitglied sind, finden Verbraucher unter
www.soep-online.de.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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