Auskunftsrecht der Medien: Minimalstandard reicht nicht aus

Kurzfassung: Auskunftsrecht der Medien: Minimalstandard reicht nicht ausBerlin, 13.09.2013 - Ein Bundesgesetz über das Auskunftsrecht der Medien muss aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands ganz oben auf de ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 13.09.2013] Auskunftsrecht der Medien: Minimalstandard reicht nicht aus

Berlin, 13.09.2013 - Ein Bundesgesetz über das Auskunftsrecht der Medien muss aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands ganz oben auf der Agenda des neuen Bundestags stehen. Das sei die zwingende Konsequenz aus dem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom gestrigen Donnerstag (Az. OVG 6 S 46.12), erklärte DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Gericht hatte gegen einen Journalisten der Bild-Zeitung entschieden, der von der Bundestagsverwaltung wissen wollte, welche Bundestagsabgeordneten mehr als fünf Tablet Computer sowie ein Smartphone im Rahmen ihrer Sachleistungspauschale geordert hätten. Das OVG sah keinen Auskunftsanspruch des Journalisten, weil sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes nur ein Minimalstandard der Auskunft ableiten lasse. Auch das Informationsfreiheitsgesetz könne nicht herangezogen werden. Dass Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich ein Anrecht auf Auskünfte nach Minimalstandard haben, hatte im Frühjahr das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
"Hier bewahrheitet sich unsere im Frühjahr geäußerte Befürchtung, dass der Minimalstandard für journalistische Recherchen nicht ausreicht", sagte der DJV-Vorsitzende. Für die kritische Berichterstattung sei deshalb ein Presseauskunftsrecht als Bundesgesetz unbedingt notwendig.
"Wir erwarten vom Parlament, dass es sich nach der Bundestagswahl zügig an die Umsetzung macht."

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Deutscher Journalisten-Verband (DJV) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder. In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen: Tarife:Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.Rechtsschutz:Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.Beratung:Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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