SPD-Oberbürgermeister: Hände weg von der Gewerbesteuer!

Kurzfassung: SPD-Oberbürgermeister: Hände weg von der Gewerbesteuer!Mit ihren erneuten Vorstößen zur Abschaffung der Gewerbesteuer gefährden der FDP-Spitzenkandidat Rainer Brüderle und Bundesfinanzminister W ...
[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - 12.09.2013] SPD-Oberbürgermeister: Hände weg von der Gewerbesteuer!

Mit ihren erneuten Vorstößen zur Abschaffung der Gewerbesteuer gefährden der FDP-Spitzenkandidat Rainer Brüderle und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Handlungsfähigkeit der Kommunen und ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Schon in der Vergangenheit war dieses Ansinnen von Schwarz-Gelb am breiten Widerstand der Kommunen gescheitert. Immer neue Spekulationen über die Abschaffung der Gewerbesteuer vor der Bundestagswahl verunsichern Städte und Gemeinden. Notwendig ist stattdessen mehr Zuverlässigkeit für die Kommunen.
Dazu erklären Oberbürgermeister Frank Baranowski, Bürgermeister Thomas Beyer, Oberbürgermeisterin Charlotte Britz, Oberbürgermeister Norbert Bude, Oberbürgermeister Michael Ebling, Oberbürgermeister Peter Feldmann, Oberbürgermeister Ivo Gönner, Oberbürgermeister Melf Grantz, Oberbürgermeister Bertram Hilgen, Oberbürgermeister Burkhard Jung, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister Klaus Mohrs, Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld, Oberbürgermeister Jürgen Roters, Bürgermeister Roland Schäfer, Oberbürgermeister Ullrich Sierau, Oberbürgermeister Christian Ude:
"Die Kommunen in Deutschland können auf die Gewerbesteuer nicht verzichten. Sie hat sich als wichtigste kommunale Steuereinnahme bewährt. Sie trägt gerade im langfristigen Vergleich maßgeblich zur Finanzkraft der Städte und Gemeinden bei. Als wirtschaftskraftabhängige Steuer stellt sie zudem einen notwendigen Bezug zwischen Unternehmen und der kommunalen Infrastruktur her. Keine Alternative - auch nicht das erneut von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagene kommunale Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer - erbrächte einen vergleichbaren Nutzen. Im Gegenteil: Die Kommunen erlitten dauerhaft einen strukturellen Verlust aufgrund der geringeren Ertragsdynamik anderer Steuern und Einnahmen.
Im Jahr 2012 betrugen die Gewerbesteuereinnahmen über 30 Mrd. Euro und machten damit mehr als 40% der kommunalen Steuereinnahmen aus. Eine Abschaffung dieser Steuer würde Bürgerinnen und Bürgern zur Kasse bitten. Die Kommunen wären gezwungen, die Einkommensteuer mit einem begrenzten kommunalen Hebesatzrecht zu erhöhen, um den Verlust der wichtigsten örtlichen Steuereinnahme wenigstens teilweise ausgleichen zu können.
Nicht umsonst wurde dieses Modell schon in der 2011 abgeschlossenen Gemeindefinanzkommission in breitem Konsens verworfen. Untersuchungen hatten ergeben, dass es für viele Kommunen zu erheblichen Steuerverlusten käme und darunter vor allem einkommensteuerschwache Kommunen leiden würden. Kommunen gerieten in großem Umfang in die Rolle von Zuwendungsempfängern und auf der lokalen Ebene verschöben sich Lasten von der Wirtschaft hin zu den Bürgerinnen und Bürgern. Demgegenüber resultierten in der Vergangenheit die Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahmen zu einem wesentlichen Teil aus steuerrechtlichen Änderungen und waren nicht allein der Konjunktur geschuldet.
Der erneute Vorstoß zur Abschaffung der Gewerbesteuer durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist ein Angriff auf die Finanzkraft der Kommunen und deren Nachhaltigkeit. Die nächste Legislaturperiode nach dem 22. September darf nicht zum Schauplatz einer Schmälerung der kommunalen Finanzbasis werden. Vielmehr muss die nächste Bundesregierung die Finanzlage der Städte, Gemeinden und Kreise auf der Einnahme- und der Ausgabenseite grundlegend und zuverlässig verbessern. Aus Sicht der Kommunen ist das ein wahlentscheidendes Thema.
Erforderlich ist deshalb die Stabilisierung und Verstetigung der Gewerbesteuer. Zugleich sind die Städte, Gemeinden und Kreise weiter von Sozialausgaben zu entlasten, vor allem durch die Übernahme von Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch den Bund. Denn stabile Einnahmen und eine gerechte Ausgabenverteilung bilden die Voraussetzung für starke Kommunen in allen Teilen unseres Landes, die vor Ort eine leistungsfähige Daseinsvorsorge und Infrastruktur bereit stellen können. Damit schaffen sie Standortbedingungen, die gerade auch Unternehmen brauchen, um erfolgreich zu sein."

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