23.08.2013 09:29 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (NSU) veröffentlicht
Kurzfassung: Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (NSU) veröffentlichtDer Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Terrorzelle NSU hat Bundestagspräsident Norbert Lammert seinen Abschlussbericht ü ...
[Deutscher Bundestag - 23.08.2013] Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (NSU) veröffentlicht
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Terrorzelle NSU hat Bundestagspräsident Norbert Lammert seinen Abschlussbericht überreicht. Damit endet nach Lektüre von über 10.000 Ordnern Akten und 350 Stunden Beweisaufnahme die parlamentarische Untersuchung der Hintergründe einer beispiellosen Mordserie und des Versagens der Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Terrorgruppe NSU. Der einstimmig beschlossene Bericht kann über folgenden Link herunter geladen werden: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/ua/2untersuchungsausschuss/Vorl__ufer_Bericht/Vorl__ufiger_Bericht.pdf
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Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Terrorzelle NSU hat Bundestagspräsident Norbert Lammert seinen Abschlussbericht überreicht. Damit endet nach Lektüre von über 10.000 Ordnern Akten und 350 Stunden Beweisaufnahme die parlamentarische Untersuchung der Hintergründe einer beispiellosen Mordserie und des Versagens der Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Terrorgruppe NSU. Der einstimmig beschlossene Bericht kann über folgenden Link herunter geladen werden: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/ua/2untersuchungsausschuss/Vorl__ufer_Bericht/Vorl__ufiger_Bericht.pdf
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
