08.08.2013 17:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Total Deutschland GmbH

TENAG bietet Energiemanagement für Industrie- und Gewerbekunden im Rahmen der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Kurzfassung: TENAG bietet Energiemanagement für Industrie- und Gewerbekunden im Rahmen der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)Das TOTAL Energy Management der TENAG unterstützt Industriekunden bei ...
[Total Deutschland GmbH - 08.08.2013] TENAG bietet Energiemanagement für Industrie- und Gewerbekunden im Rahmen der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Das TOTAL Energy Management der TENAG unterstützt Industriekunden bei der Nachweisführung zum Spitzenausgleich und optimiert das Energiemanagement des produzierenden Gewerbes. Seit Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes zu Beginn des Jahres bestand hinsichtlich der zukünftigen Regelung des Spitzenausgleiches ( 10 StromStG, 55 EnergieStG) erhebliche Unsicherheit bei Industrieunternehmen des produzierendem Gewerbes. Mit Veröffentlichung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im Bundesgesetzblatt gelten seit dieser Woche nunmehr verbindliche Rahmenbedingungen. Handlungsbedarf zur künftigen Berechtigung zum Spitzenausgleich und damit verbundenen Erleichterungen bei der Strom- und Energiesteuer besteht allerdings noch im Jahr 2013.
Neben einer Optimierung der Energiebilanz trägt ein professionelles Energiemanagement durch den Spitzenausgleich zu möglichen Steuererstattungen für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) und Nicht-KMU des produzierenden Gewerbes bei. Für alle Nachweistestate gilt: 25% des Gesamtenergieverbrauches müssen bereits im laufenden Jahr 2013 testiert sein, 60% im Jahr 2014 und 100% ab dem Jahr 2015 ("horizontaler Ansatz"). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eine schrittweise Einführung bis 2015 durchzuführen ("vertikaler Ansatz"). Insofern lohnt sich eine frühzeitige Analyse der Energieeffizienz für das produzierende Gewerbe zur Nachweisführung im Rahmen der SpaEfV noch in diesem Jahr.
Matthias Lisson, Geschäftsführer der TENAG sagte: "Die neue Verordnung sieht eine schrittweise Einführung von Energiemanagementsystemen für größere Unternehmen sowie alternativ Energieaudits für kleinere und mittlere Unternehmen. Wir stellen bspw. mittels einer Gap-Analyse die Berechtigung zum Spitzenausgleich her - um tätig zu werden, benötigen wir eine schriftliche oder elektronische Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung und die Ernennung eines Energiebeauftragten im Betrieb. Als Full-Serviceangebot übernimmt die TENAG diese Funktion des Energiebeauftragten. Bis zur Zertifizierung erhalten unsere Kunden einen klaren Maßnahmenplan für die erforderlichen Umsetzungsschritte. Dafür bestehen auch diversere Förderungen auf Ebene der Bundesländer wie PIUS oder KfW Programme!"
Wie funktioniert die Nachweisführung zum Spitzenausgleich?
Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) nennt zur Nachweisführung die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Alternativ können auch andere Systeme individuell nach Kundenbedürfnis testiert werden. Die TENAG begleitet Industrieunternehmen des produzierenden Gewerbes bei diesem Prozess.
Der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen (nach 4 Abs. 1-3 SpaEfV) ist von einer der in 55 Abs.8 EnergieStG und 10 Abs.7 StromStG genannten Stellen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Bundesfinanzbehörden auszustellen oder zu bestätigen. Das ausgestellte oder bestätigte Dokument ist dem zuständigen Hauptzollamt mit dem Antrag (nach 101 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung oder 19 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung) vorzulegen. Für die Einführungsphase (2013-2014) können bei der Ausstellung von Testaten Verfahrensvereinfachungen zur Überprüfung der Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Die TENAG mit Sitz in Wiesbaden, ein Joint Venture der TOTAL Deutschland GmbH, berät bei der Einführung von Energiemanagement-systemen. Danach können sich Industrie- und Gewerbekunden entsprechend zertifizieren. Neben Einsparungen durch Effizienzgewinne ist damit ebenso ein Antrag auf Erstattung der Strom- und Energiesteuer möglich. Außerdem bietet die TENAG ein breites Spektrum an Leistungen rund um das Energiemanagement und Energieeffizienz.
Mehr Informationen unter www.tenag.de oder telefonisch 0611 / 262 395 0.
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