PIRATEN erwarten von Europäischem Gerichtshof Ende der Vorratsdatenspeicherung

Kurzfassung: PIRATEN erwarten von Europäischem Gerichtshof Ende der VorratsdatenspeicherungDie Piratenpartei Deutschland erhofft sich von den heutigen Verhandlungen über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche ...
[Piratenpartei Deutschland - 09.07.2013] PIRATEN erwarten von Europäischem Gerichtshof Ende der Vorratsdatenspeicherung

Die Piratenpartei Deutschland erhofft sich von den heutigen Verhandlungen über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein klares Signal gegen die Rechtmäßigkeit einer flächendeckenden und anlasslosen Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten jeder privaten und geschäftlichen Telekommunikation. Die Vorratsdatenspeicherung stellt nach Ansicht der PIRATEN einen massiven Eingriff in das Grundrecht aller Bürger in Deutschland und Europa auf Privatsphäre dar und wirft vor allem vor dem Hintergrund des jüngsten Datenskandals um das US-Überwachungsprogramm PRISM ein sehr zweifelhaftes Licht auf die europäischen Regierungen.
Von der Entscheidung des Gerichtshofs hängt ab, ob der Staat unser gesamtes Leben und menschliches Verhalten auf Vorrat aufzeichnen lassen darf oder ob unschuldige Menschen noch einen Anspruch auf private, nicht jederzeit zurückverfolgbare Kommunikation haben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nichts weniger als der Dammbruch schlechthin in Richtung einer vollprotokollierten Kommunikationsgesellschaft. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird Auswirkungen darauf haben, ob die geheimdienstlichen Abzapfprogramme der EU-Mitgliedsstaaten Großbritannien und Frankreich fortgesetzt werden dürfen oder ob sie wegen Verstoßes gegen die europäischen Grundrechte von Straßburg eingestampft werden müssen. Es ist bitter, dass Bürgerrechte heutzutage - wenn überhaupt - nur noch in Karlsruhe und Straßburg verteidigt werden und nicht etwa in den Parlamenten. Überwachungsprogramme wie Vorratsdatenspeicherung, Prism und Tempora sind keine Naturgewalten, die über uns gekommen sind, sondern kalkulierte Grundrechtsverstöße von Parlamentariern, die die Unschuldsvermutung nach und nach abschaffen und uns alle damit zu potentiellen Gefährdern erklären, erklärt Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland.
Die Richtlinie 2006/24/EG der EU über die Vorratsspeicherung von Daten ist seit 2006 in Kraft und regelt, dass die Verbindungsdaten aller E-Mails, SMS, MMS und Telefongespräche durch die Anbieter bis zu zwei Jahre lang vorgehalten werden müssen. Der Europäische Gerichtshof wurde nach Klagen in Österreich und Irland von den dortigen Gerichten beauftragt zu klären, inwieweit diese Richtlinie der lücken- und anlasslosen Überwachung aller europäischen Telefon-, SMS- und E-Mail-Verbindungsdaten mit der Europäischen Grundrechtecharta (Artikel 7, 8, 11 und 41) zu vereinen ist.
Wieder einmal wird massiv gegen unsere Grundrechte verstoßen, und wieder einmal muss ein Gericht die Politik in ihre Schranken weisen. Die Achtung unserer Kommunikation, der Schutz unserer personenbezogenen Daten, freie Meinungsäußerung - all das steht uns zu und darf nicht von einer gefühlten Gefahrenlage abhängen, ergänzt Gilles Bordelais, Sprecher der Arbeitsgruppe Europa der Piratenpartei Deutschland.
Am 1. Juli 2007 haben 34.939 Beschwerdeführer in einer Sammelklage auf Initiative der Piratenpartei Deutschland die deutsche Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Beschwerdeführer das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per einstweiliger Anordnung stark ein. Die aktuelle Bundesregierung hält trotz massiver Kritik und vieler offener Fragen an der Vorratsdatenspeicherung fest. Angesichts der aktuellen Diskussion über das US-Überwachungsprogramm PRISM hat die CDU/CSU kurzerhand den Begriff Vorratsdatenspeicherung im Wahlprogramm durch den Begriff Mindestspeicherfrist ersetzt.
Quellen:
[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0389:0403:DE:PDF

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