04.07.2013 14:08 Uhr in Medien & Presse von BVR - Bundesverband Regie

Regie- und Schauspielerverband vereinbaren gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH

Kurzfassung: Regie- und Schauspielerverband vereinbaren gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH Der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure e.V. (BVR) und der Bundesverband der Fi ...
[BVR - Bundesverband Regie - 04.07.2013] Regie- und Schauspielerverband vereinbaren gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH

Der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure e.V. (BVR) und der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) haben sich mit der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH auf gemeinsame Vergütungsregeln gemäß 32 a, 36 Urheberrechtsgesetz geeinigt.
Damit wird zum ersten Mal eine kollektivvertragliche Regelung nach dem Urhebervertragsrecht für Fernsehproduktionen vereinbart. Sie gilt für alle Sender der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die sich damit nachhaltig auch zu ihrer Branchenverantwortung bekennt.
Festgelegt wird erstmals ein Mindesthonorar für fiktionale TV-Movies und -Serien sowie für Kino-Koproduktionen der ProSiebenSat.1 TV Deutschland. Darüber hinaus erhalten Regisseure und Schauspieler bei entsprechender Zuschauerreichweite eine Folgevergütung sowie eine Beteiligung an den Auslandsverkäufen, wenn sich eine Produktion durch das Erreichen festgelegter Zuschauerreichweiten als Erfolg herausstellt.
Stephan Wagner und Peter Carpentier, geschäftsführende Vorstände des BVR: "Wir haben uns in sehr konstruktiven Gesprächen mit ProSiebenSat.1 aufeinander zubewegt. Das Ergebnis ist ein Folgevergütungssystem, das einerseits die Ansprüche der Schauspieler und Regisseure konkret verbrieft, und anderseits den Rahmenbedingungen privater Sender gerecht wird."
Heinrich Schafmeister und Michael Brandner (Vorstände des BFFS): "Wir erkennen dabei besonders an, dass ProSiebenSat.1 TV Deutschland gerade als privatwirtschaftlich organisierte Sendergruppe als erste überhaupt bereit ist, auf Grundlage einer gemeinsamen Vergütungsregel den Ansprüchen dieser Berufsgruppen gerecht zu werden."
Dr. Stefan Gärtner, Leiter Koproduktion und Filmpolitik ProSiebenSat.1 TV Deutschland: "Da bei diesem Folgevergütungsmodell jeder erreichte Zuschauer und Nutzer von Onlineangeboten zählt, berücksichtigt das System alle technischen Verbreitungsformen und hilft, Eingangshindernisse für neue Sender bzw. Auswertungen zu vermeiden. Und das ist gut für alle."
Die gemeinsamen Vergütungsregeln wurden am 1. Juli 2013 von allen Beteiligten unterzeichnet und treten damit sofort in Kraft.

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