25.06.2013 09:54 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Bundestagspräsident Lammert: Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen Serbien und der Europäischen Union erst nach Erfüllung von Voraussetzungen
Kurzfassung: Bundestagspräsident Lammert: Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen Serbien und der Europäischen Union erst nach Erfüllung von VoraussetzungenBundestagspräsident Norbert Lammert hat im Gespr ...
[Deutscher Bundestag - 25.06.2013] Bundestagspräsident Lammert: Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen Serbien und der Europäischen Union erst nach Erfüllung von Voraussetzungen
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat im Gespräch mit dem Präsidenten der serbischen Nationalversammlung, Nebojša Stefanovic, die im Deutschen Bundestag vertretenen Positionen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen der Republik Serbien und der Europäischen Union (EU) erläutert. Nach seiner Einschätzung des Meinungsbildes in den Fraktionen werde der Bundestag einem entsprechenden Beschluss grundsätzlich zustimmen, zugleich aber deutlich machen, dass Voraussetzung für den Beginn konkreter Verhandlungen die Umsetzung des "Brüsseler Abkommens" zwischen Serbien und dem Kosovo vom 19. April 2013 sei. Diese sogenannte "15-Punkte-Vereinbarung" sieht eine Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Staaten vor.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
