Nachtragsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 und Entwurf des Errichtungsgesetzes für den nationalen Fonds 'Aufbauhilfe' beschlossen

Kurzfassung: Nachtragsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 und Entwurf des Errichtungsgesetzes für den nationalen Fonds "Aufbauhilfe" beschlossenDas Bundeskabinett hat am 24. Juni 2013 in einer Sondersitzung die von B ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 24.06.2013] Nachtragsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 und Entwurf des Errichtungsgesetzes für den nationalen Fonds "Aufbauhilfe" beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2013 in einer Sondersitzung die von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgelegten Gesetzesentwürfe eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2013 sowie zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.
Die durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 entstandenen Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur sind so verheerend, dass in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen notwendig sein werden, um die Schäden zu beseitigen und die Regionen wieder aufzubauen. Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern darauf verständigt, dass für die Behebung der Hochwasserschäden ein Fonds "Aufbauhilfe" mit einem Volumen von 8 Milliarden Euro errichtet wird. Der Bund wird den Fonds vorfinanzieren. Die Länder werden ihren Anteil sukzessive erbringen.
Mit dem Fondgesetz und dem Nachtragshaushalt 2013 schafft der Bund die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um seine Zusage zur Bewältigung der gesamtstaatlichen Aufgabe der Bewältigung der Folgen des Hochwassers zu erfüllen. Die Nettokreditaufnahme erhöht sich mit dem Nachtragshaushalt von 17,1 Milliarden Euro auf 25,1 Milliarden Euro. Gleichwohl wird die zulässige strukturelle Neuverschuldungsgrenze nach der im Grundgesetz vorgegebenen Schuldenregel weiterhin deutlich unterschritten.
Der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: "Die Bundesregierung ist sich mit den Ländern einig, dass neben den Soforthilfen für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Menschen weitere finanzielle Kraftanstrengungen erforderlich sind. Der Bund löst mit den heute vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen seine Zusage ein, die zur Finanzierung des Fonds erforderlichen 8 Milliarden Euro vollständig vorzufinanzieren. Dabei bewährt sich, dass wir in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet haben, denn trotz dieser unvorhersehbaren finanziellen Belastung werden wir die Vorgaben der Schuldenregel weiter einhalten."
Im Einzelnen:
Die Verwendung der Fondsmittel beschränkt sich auf Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Hochwasserschäden. Die Finanzierung der zugesagten Hilfen bei Privathaushalten, Unternehmen und der Wiederher¬stellung der zerstörten Infrastruktur ist somit sichergestellt. Darüber hinaus werden aus dem Fonds die Kosten des Bundes und der Länder an den Soforthilfen der Länder erstattet.
Die Beteiligung der Länder an den Kosten der Finanzierung (Zinsen und Tilgung) ist abgeleitet von einem Finanzierungsanteil von 3,25 Milliarden Euro. Dabei ist berücksichtigt, dass der Bund die Kosten für die Wiederherstellung seiner Infrastruktur in Höhe von voraussichtlich 1,5 Milliarden Euro alleine trägt. Die Länder leisten ihren Beitrag über zwanzig Jahre wie folgt: Für die Jahre 2014 bis 2019 wird das Finanzausgleichsgesetz dahingehend geändert, dass jährlich ein zusätzlicher Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 202 Millionen Euro von den Ländern an den Bund übertragen wird. Nach Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes zahlen die Länder in den Jahren 2020 bis 2033 jährlich einen Betrag in Höhe von 202 Millionen Euro direkt an den Bund.
Daneben wird durch das Aufbauhilfegesetz die Insolvenzantragspflicht von Unternehmen, die aufgrund der Hochwasserkatastrophe in eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geraten sind, vorübergehend ausgesetzt. Ihnen wird dadurch die nötige Zeit eingeräumt, um ein Insolvenzverfahren durch Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen möglicherweise noch abwenden zu können.
Mit dem Aufbauhilfegesetz werden zudem die Entflechtungsmittel, die die Länder aufgrund der Abschaffung von Mischfinanzierungen in den Bereichen "Gemeindeverkehrsfinanzierung", "Wohnraumförderung", "Hochschulbau" und "Bildungsplanung" durch die Föderalismusreform I befristet bis zum Jahr 2019 erhalten, auf dem bisherigen Niveau von insgesamt jährlich rund 2,6 Milliarden Euro fortgeführt. Auch dies kann dazu beitragen, die durch das Hochwasser zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen.
Die Gesetzgebungsverfahren für beide Entwürfe werden mit der Zuleitung an Bundesrat und Bundestag am 24. Juni fortgesetzt und sollen bis zum 5. Juli 2013 abgeschlossen sein.

Kontakt

Referat für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
Web: www.bundesfinanzministerium.de
Weitere Informationen
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesministerium der Finanzen (BMF) Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.
Bundesministerium der Finanzen (BMF),
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: ;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/83852

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-der-finanzen-bmf-pressefach.html
Die Pressemeldung "Nachtragsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 und Entwurf des Errichtungsgesetzes für den nationalen Fonds 'Aufbauhilfe' beschlossen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Nachtragsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 und Entwurf des Errichtungsgesetzes für den nationalen Fonds 'Aufbauhilfe' beschlossen" ist Bundesministerium der Finanzen (BMF), vertreten durch .