21.06.2013 09:31 Uhr in Computer & Internet von Deutscher Bundestag

Bundestag erweitert mit Windows 8-App mobiles Online-Angebot

Kurzfassung: Bundestag erweitert mit Windows 8-App mobiles Online-Angebot Der Deutsche Bundestag erweitert sein mobiles Online-Angebot. Nach dem großen Zuspruch für die kostenlosen iOS- und Android-Apps "Deutsch ...
[Deutscher Bundestag - 21.06.2013] Bundestag erweitert mit Windows 8-App mobiles Online-Angebot

Der Deutsche Bundestag erweitert sein mobiles Online-Angebot. Nach dem großen Zuspruch für die kostenlosen iOS- und Android-Apps "Deutscher Bundestag" gibt es nun auch für das Betriebssystem Windows 8 eine kostenlose App.
Damit haben die Nutzer jederzeit und an jedem Ort einen einfachen Zugang zur Arbeit des Parlaments und seiner Abgeordneten. In der ersten Version der App sind alle Plenardebatten live zu verfolgen. Redner , Tagesordnungspunkte sowie die aktuellen Hintergrundberichte werden parallel zur Sitzung angezeigt. Live übertragen werden auch die öffentlichen Ausschusssitzungen und Anhörungen. Wer eine Sitzung verpasst hat, kann auf die Internet-Mediathek mit allen Aufzeichnungen der 17. Wahlperiode zugreifen.
Die App bietet zudem einen Überblick über alle in der jeweiligen Sitzungswoche anstehenden Themen im Parlament sowie über die beschlossenen oder abgelehnten Gesetzesvorhaben und die namentlichen Abstimmungen.
Wer einen Besuch im Reichstagsgebäude plant, erhält mit großformatigen Außen- und Innenansichten einen Vorgeschmack auf den Rundgang durch das Parlament oder den Ausblick von der Kuppel.
Die App "Deutscher Bundestag" für Windows 8-Geräte, iPhones, iPads, Android-Smartphones und -Tablets ist in den Stores von Apple (iOS), Android (Google Play und Samsung), Amazon (Kindle Fire) und Windows 8 verfügbar. Für weitere Betriebssysteme steht die mobile Website m.bundestag.de zur Verfügung.
Die Windows-8-App kann hier heruntergeladen werden: http://apps.microsoft.com/windows/app/deutscher-bundestag/654bd292-6d89-436a-a54e-8efe4402a90f

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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