17.06.2013 17:49 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses (NSU)

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses (NSU)Montag, 24. Juni 2013, 13 UhrPaul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400Zeugenvernehmung von:- Rainer Oettinger, LfV Baden-Württemberg Weitere Inform ...
[Deutscher Bundestag - 17.06.2013] Öffentliche Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses (NSU)

Montag, 24. Juni 2013, 13 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Zeugenvernehmung von:
- Rainer Oettinger, LfV Baden-Württemberg
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/ua/2untersuchungsausschuss/index.jsp
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern.
Wir bitten um Verständnis, dass bei Platzmangel pro Redaktion nur ein Platz besetzt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung verboten sind.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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