Vermittlungsausschuss einigt sich zum Wettbewerbsrecht

Kurzfassung: Vermittlungsausschuss einigt sich zum WettbewerbsrechtVerkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis weiter verbotenDer Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwochabend auf ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 06.06.2013] Vermittlungsausschuss einigt sich zum Wettbewerbsrecht

Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis weiter verboten
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwochabend auf einen Kompromiss zur achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verständigt. "Das Gesetz stärkt die Rolle der Verbraucherorganisationen und verlängert das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis", begrüßte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Einigung.
Das Gesetz verbessert die Position der Verbraucherorganisationen durch eine angemessene Beteiligung an der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. Insbesondere Verbraucherzentralen erhalten die Möglichkeit, Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Sofern eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen ist, können außerdem Ansprüche zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen geltend gemacht werden. Die Kartellbehörden erhalten zudem die Möglichkeit, die Rückerstattung der aus einem kartellrechtswidrigen Verhalten erwirtschafteten Vorteile (z. B. bei überhöhten Gaspreisen) an die Verbraucher anzuordnen.
Zudem verlängert das Gesetz das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis um weitere fünf Jahre. Damit ist es weiterhin verboten, dass Handelsunternehmen mit überlegener Marktmacht Lebensmittel unter Einstandspreis verkaufen. Dies ist lediglich in Ausnahmefällen zulässig, etwa um einen unmittelbar bevorstehenden Verderb zu verhindern, z. B. bei Ware kurz vor Ablauf des Verbrauchsdatums. Gleiches gilt zum Beispiel für Saisonartikel, wenn diese nach Ablauf der Saison unverkäuflich sind.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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