07.05.2013 10:12 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Anhörung des Verteidigungsausschuss

Kurzfassung: Öffentliche Anhörung des VerteidigungsausschussMontag, 13. Mai 2013, 11 UhrReichstagsgebäude, Sitzungssaal 3 N 039Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der BundesregierungEntwurf eines Gesetzes ...
[Deutscher Bundestag - 07.05.2013] Öffentliche Anhörung des Verteidigungsausschuss

Montag, 13. Mai 2013, 11 Uhr
Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3 N 039
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
BT-Drucksache 17/12957
Die Sachverständigen Verbände:
- Deutscher Bundeswehr-Verband e.V.
- Ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand
Einzelsachverständige:
- Prof. Dr. Jörn Ipsen, Universität Osnabrück
-Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Professur für Öff. Wirtschafts- und Umweltrecht, Helmut Schmidt-Universität
-Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Lehrstuhl für Öff. Recht, Internationales Öff. Recht, Rechtsphilosophie
-Gudrun Schattschneider, c/o Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter verteidigungsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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