Verbraucherschutzministerium begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Information der Öffentlichkeit

Kurzfassung: Verbraucherschutzministerium begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Information der ÖffentlichkeitAigner: "Wichtiges Signal für Transparenz und aktive Information"Der Europäische Geric ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 11.04.2013] Verbraucherschutzministerium begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Information der Öffentlichkeit

Aigner: "Wichtiges Signal für Transparenz und aktive Information"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute klargestellt, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Öffentlichkeit über Lebensmittel, die für den Verzehr ungeeignet sind, informieren dürfen, auch wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. Laut dem Urteil steht das europäische Recht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der eine Information der Öffentlichkeit über nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel unter Nennung des Produktes und des Herstellers bzw. Inverkehrbringers grundsätzlich zulässig ist. In einer ersten Stellungnahme begrüßte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner das Urteil: "Der Europäische Gerichtshof hat heute ein wichtiges Signal zur Stärkung der Informationsrechte von Verbrauchern in Deutschland und der gesamten EU gesendet. Das Urteil bestärkt uns in unserem Ansatz, größtmögliche Transparenz für Verbraucher zu schaffen, wenn es um die Qualität von Lebensmitteln geht." Die Urteilsbegründung ist nun eingehend zu prüfen. Der EuGH hatte insbesondere darauf hingewiesen, dass bei einer Veröffentlichung die Anforderungen der Geheimhaltungspflicht zu beachten seien.
Das Urteil geht zurück auf eine Klage eines Wildfleischproduzenten, bei dem die zuständigen bayerischen Landesbehörden verdorbene Ware vorgefunden hatten. Obwohl durch den Verderb keine Gesundheitsgefahr bestanden hatte, riefen die Behörden die betroffene Ware unter Information der Öffentlichkeit zurück. Der Hersteller hatte dagegen geklagt, weil nach seiner Auffassung die Information der Öffentlichkeit nur bei einer bestehenden Gesundheitsgefahr, nicht aber bei anderen Mängeln am Lebensmittel zulässig sei. Der EuGH hat nun klargestellt, dass auch andere Gründe, die ein Lebensmittel für den Verzehr ungeeignet machen, ausreichen, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren.
Das Luxemburger Urteil wird ebenso wie bisherige nationale Rechtsprechungen in die laufende Prüfung des 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) einfließen, die Bund und Länder gerade vornehmen, um die bisherigen Erfahrungen mit Veröffentlichungspflichten von Behörden zu Kontrollergebnissen zu bilanzieren.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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