GEMA durchleuchtet DJs

Kurzfassung: GEMA durchleuchtet DJsDie Piratenpartei Deutschland wirft der GEMA erneut Intransparenz und Realitätsferne bei der Neuregelung von Tarifen für Lizenzabgaben vor. So hat sich die Verwertungsgesellsch ...
[Piratenpartei Deutschland - 18.03.2013] GEMA durchleuchtet DJs

Die Piratenpartei Deutschland wirft der GEMA erneut Intransparenz und Realitätsferne bei der Neuregelung von Tarifen für Lizenzabgaben vor. So hat sich die Verwertungsgesellschaft in der vergangenen Woche mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und dem Berufsverband Discjockey (BVD e.V.) hinter verschlossenen Türen auf einen Tarif geeinigt, der die Lizenzabgaben für die Verwendung von kopierten Musikwerken bei der öffentlichen Wiedergabe regelt [1]. Beide Verbände repräsentieren aber nur eine Minderheit der aktiven DJs in Deutschland.
So wie die GEMA nach innen agiert und ihre Eliten bevorzugt bedient, so verhandelt sie auch nach außen und handelt Tarife auf dem Rücken Betroffener aus, ohne sie anzuhören. Auch wenn mit der Pauschalisierung von 125 Euro für das Altrepertoire ein vergleichsweise moderater Tarif veranschlagt wurde, führt die Lizenzierung neuer Titel zu kaum überschaubaren Beträgen für viele, häufig nur unregelmäßig beschäftigte DJs, kommentiert Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland und bayerischer Listenkandidat für die Bundestagswahl.
DJs arbeiten in der Regel mit Kopien der Musikwerke, die sie vorher im Original legal erworben haben. Beim Kopieren einer Doppel-Best-Of-CD mit ungefähr 40 Titeln auf eine Festplatte und einen zusätzlichen USB-Stick fallen allein bereits über 10 Euro Lizenzierungsgebühr an. Verliert ein DJ durch einen Festplattencrash sein Repertoire, muss er für das wiederholte Kopieren neu lizenzieren. Um das Repertoire der DJs lizenzieren zu können, schließt die GEMA umfassende Kontrollen der Datenträger nicht aus. Auch ist davon auszugehen, dass die GEMA Abmahnungen gegenüber DJs ausspricht, die sich gegen die Lizenzierung sträuben. Ebenso werden umfassend Bestands- und Adressdaten von DJs erhoben. Datenschutzrechtliche Fragen hierzu hat die GEMA bisher nicht beantwortet. Da die Lizenzen ohne Angabe der Urheber erhoben werden, erfolgt die Verteilung wiederum nur nach als ungerecht eingestuften Pauschalverteilungsschlüsseln.
Ein weiteres Mal demonstriert die GEMA ungerechte Realitätsferne, denn auch die Erlöse der Vervielfältigungspauschale fließen zum größten Teil großen Verlagsrepertoires zu. Die Urheber der tatsächlich aufgeführten Werke musikalischer Nischen gehen dabei fast komplett leer aus. In der Öffentlichkeit lassen sich diese Vervielfältigungstarife kaum rechtfertigen, denn die GEMA kassiert bereits hohe, mehrfach berechnete Pauschalabgaben für Leermedien und Geräte, kritisiert Kramm.
Im vergangenen Jahr stand die GEMA bereits zum wiederholten Male in der Kritik und verschob die Tarifreform nach breitem öffentlichem Protest auf das Jahr 2014. Dabei vereinbarte sie mit Veranstalter-, Hotel- und Gaststättenverbänden hinter verschlossenen Türen, den Vervielfältigungszuschlag in Zukunft bei den DJs zu berechnen.
[1] https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Top-Themen/faq_vroe.pdf

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