Nach Skandal um Pferdefleisch bisher mehr als 2000 Proben

Kurzfassung: Nach Skandal um Pferdefleisch bisher mehr als 2000 ProbenKnapp drei Wochen nach Bekanntwerden von ersten Lieferungen falsch gekennzeichneter Produkte mit Pferdefleisch aus dem europäischen Ausland na ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 07.03.2013] Nach Skandal um Pferdefleisch bisher mehr als 2000 Proben

Knapp drei Wochen nach Bekanntwerden von ersten Lieferungen falsch gekennzeichneter Produkte mit Pferdefleisch aus dem europäischen Ausland nach Deutschland haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer im Rahmen ihrer Untersuchungen bisher insgesamt 2004 Proben ausgewertet.
Davon wurden 1924 Lebensmittelproben auf DNA-Spuren von Pferdefleisch untersucht. Mittlerweile wurden 126 qualitative Nachweise von Pferde-DNA erbracht, die sich wie folgt auf die Bundesländer verteilen: Berlin (3), Brandenburg (7), Baden-Württemberg (11), Bayern (9), Bremen (5), Hessen (18), Hamburg (4), Nordrhein-Westfalen (42), Mecklenburg-Vorpommern (10), Niedersachsen (9), Saarland (2), Sachsen-Anhalt (6).
Beim überwiegenden Teil der jüngsten positiven Testergebnisse handelt es sich allerdings um die Bestätigung bereits bekannter Fälle und Produkte, die bereits aus dem Handel genommen worden waren. Eine Übersicht dieser Produkte findet sich im Internet unter www.pferdefleisch-rueckrufe.de.
Anders als in Großbritannien oder Frankreich wurden bei den umfangreichen Tests von Pferdefleisch in Deutschland bisher keine Rückstände auf Tierarzneimittel gefunden. Das bestätigen die aktuellen Zahlen der Überwachungsbehörden. Demnach gab es bisher bei insgesamt 80 Proben von regulärem Pferdefleisch keinen positiven Befund auf den Wirkstoff Phenylbutazon. Die Untersuchungen der Länderbehörden dauern an.
Auf das breit angelegte Kontrollprogramm hatten sich die Verbraucherminister von Bund und Ländern am 18. Februar 2013 verständigt. Es ist Teil des nationalen Aktionsplans. Mit der Anzahl und Tiefe der Tests - die EU-Kommission hatte für die Bundesrepublik 150 Analysen angesetzt - geht Deutschland weit über die Vorgaben für das europaweite Screening hinaus.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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