NABU: Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce

Kurzfassung: NABU: Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce Tschimpke: (Jagd-)Politik der Bundesregierung ist von gesternBerlin - Am morgigen Donnerstag wird im Bundestag erneut über die Umsetzung des U ...
[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 27.02.2013] NABU: Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce

Tschimpke: (Jagd-)Politik der Bundesregierung ist von gestern
Berlin - Am morgigen Donnerstag wird im Bundestag erneut über die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 beraten. Demnach verletzt die Pflichtmitgliedschaft von Flächeneigentümern in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention.
Bereits am vergangenen Mittwoch hatte es dazu eine öffentliche Anhörung im Landwirtschaftausschuss gegeben. Als Experten waren lediglich Vertreter der Jagd und Forstwirtschaft geladen. Vertreter aus den Bereichen Tier- und Naturschutz durften nur als "Zaungäste" teilnehmen. "Dies belegt wieder einmal, wie viel Gehör denjenigen geschenkt wird, die sich für einen umfangreichen Schutz der Natur einsetzen. Aus Sicht des NABU ist das gesamte Verfahren, vom ersten Gesetzesentwurf bis zum derzeitigen Diskussionsstand, eine Farce", kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
So enthielt der erste Entwurf zunächst notwendige Verbesserungsvorschläge, etwa ein Fütterungsverbot und eine Verlängerung der Jagdzeiten auf den Rehbock. Der jetzige Gesetzesvorschlag setzt jedoch nicht einmal das EGMR-Urteil hinreichend um und enthält größtenteils unkonkrete Regelungen. Eine dauerhafte Befriedung von Grundstücken wird nur in Ausnahmefällen ermöglicht werden. "Die Neuregelungen stehen ganz in der Tradition des bestehenden Bundesjagdgesetzes. Hier werden einseitig die Interessen der Jäger gesichert. Die längst überflüssige Ökologisierung des Jagdrechts wird damit wieder einmal vertagt", so Tschimpke. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung des EGMR-Urteils sei zudem mit weiteren Klagen zu rechnen.
Bisher wird nur Privatpersonen, die eine Fläche von weniger als 75 Hektar besitzen, das Recht eingeräumt werden, auf Antrag und nach einer Gewissensprüfung die Jagd auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. Juristische Personen, wie etwa Vereine, können weiterhin kaum Einfluss auf die Jagdausübung auf Flächen nehmen, die dem Naturschutz gewidmet sind - selbst wenn sich die einzelnen Mitglieder auch aus ethischen Gründen für den Schutz der Natur zusammengeschlossen haben.
Die Position des NABU zur Änderung des Jagdgesetzes finden Sie unter www.NABU.de/jagd.

Für Rückfragen: Stefan Adler, NABU-Waldreferent, Tel. 030-284984-1623, E-Mail: Stefan.Adler@NABU.de
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