Bundeslandwirtschaftsministerin begrüßt Beschlüsse des EU-Gipfels: Direktzahlungen werden künftig stärker an Umweltleistungen gebunden.

Kurzfassung: Bundeslandwirtschaftsministerin begrüßt Beschlüsse des EU-Gipfels: Direktzahlungen werden künftig stärker an Umweltleistungen gebundenAigner: "Die Einigung über den neuen EU-Finanzrahmen bis 202 ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 08.02.2013] Bundeslandwirtschaftsministerin begrüßt Beschlüsse des EU-Gipfels: Direktzahlungen werden künftig stärker an Umweltleistungen gebunden

Aigner: "Die Einigung über den neuen EU-Finanzrahmen bis 2020 ist eine solide Grundlage für die ambitionierte Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik"
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat die Einigung der Staats- und Regierungschefs über den zukünftigen EU-Haushalt begrüßt. Der am Freitag erzielte Kompromiss über den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen sieht einen Betrag von 960 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 vor. Trotz der notwendigen allgemeinen Einsparungen konnte eine einseitige Belastung des Agrarbudgets abgewendet werden. Insgesamt entfallen auf die Rubrik 2 mit der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik etwa 373,5 Milliarden Euro. Für Deutschland bedeutet dies, dass bis 2020 jährlich rund fünf Milliarden Euro an Direktzahlungen und zusätzlich rund 1,2 Milliarden Euro für die ländlichen Räume aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen.
"Heute ist ein guter Tag für die Landwirtschaft und für die Verbraucher in Deutschland. Mit der Einigung auf den neuen Finanzrahmen haben die Landwirte in Deutschland Planungssicherheit und ein stabiles Fundament für die Zukunft. Die Europäische Union sichert durch eine stabile Landwirtschaftsförderung die eigenständige Produktion qualitativ hochwertiger und sicherer Lebensmittel in Europa", erklärte Bundesministerin Aigner am Freitag in Berlin. Es sei das große Verdienst von Bundeskanzlerin Angela Merkel, eine Einigung herbeigeführt zu haben. Aigner begrüßte, dass sich die Staats- und Regierungschefs neben der Festlegung des Finanzrahmens auch auf Eckpfeiler der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik verständigt haben. "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen - es ist gut, dass sich alle EU-Staaten klar zu diesem wichtigen Prinzip bekannt haben. Zudem wurde beschlossen, Direktzahlungen künftig stärker an Umweltleistungen zu binden, ohne dass Flächen aus der Produktion genommen werden müssen. Das ist aus deutscher Sicht ein großer Erfolg", sagte Aigner.
Zuvor war die EU-Kommission von ihrer früheren Forderung nach einer pauschalen Stilllegung von Flächen abgerückt. Die Mehrheit der EU-Staaten stellte sich hinter die unter anderem von Bundesministerin Aigner und ihren 16 Länderkollegen vorgetragene Forderung, auf ökologischen Vorrangflächen eine schonende, umweltfreundliche Bewirtschaftung zu ermöglichen. "Ein dritter entscheidender Punkt ist für Bund und Länder die Sicherung starker ländlicher Räume. "Auch hier kann sich das Ergebnis sehen lassen", betonte Aigner. Maßnahmen mit Umweltbezug im Rahmen der 2. Säule sollen höhere EU-Kofinanzierungssätze erhalten. Mit diesen Vorgaben wird der Beitrag der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Umwelt besonders gestärkt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner erklärte, auf Basis der erzielten Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen müssten die Agrarministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten nun möglichst rasch ihre Arbeiten fortsetzen, um die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gemeinsam mit dem Europäischen Parlament so bald wie möglich erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Allerdings seien in jedem Fall für einige Bereiche Übergangsregelungen erforderlich, hierfür hat die EU-Kommission bereits entsprechende Vorschläge angekündigt.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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