Land NRW startet Planungswettbewerb für Radschnellwege

Kurzfassung: Land NRW startet Planungswettbewerb für RadschnellwegeDüsseldorf - Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute (23.01.) den Planungswettbewerb für Radschnellwege gestartet. Gesucht werden fünf regional ...
[Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) - 23.01.2013] Land NRW startet Planungswettbewerb für Radschnellwege

Düsseldorf - Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute (23.01.) den Planungswettbewerb für Radschnellwege gestartet. Gesucht werden fünf regionale Radschnellwegkonzepte, deren Umsetzung durch das Land finanziell gefördert wird. Alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, bis zum 22. Juli 2013 ihre Ideen für Radschnellwege einzureichen.
Auslober des Wettbewerbs ist das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS). Die Durchführung des Planungswettbewerbs ist Bestandteil des Aktionsplanes der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität.
"Mit dem Planungswettbewerb festigt Nordrhein-Westfalen seine Vorreiterposition für eine zukunftsfähige und nachhaltige Mobilität", sagte Verkehrsminister Michael Groschek in Düsseldorf. "Radfahren spart Verkehrs- und Parkraum, verschleißt Straßen und Brücken nicht und fördert obendrein die Gesundheit. Vom Wettbewerb erwarte ich eine Vielzahl innovativer Projekte, die der Förderung der Nahmobilität einen deutlichen Schub geben werden."
"Die Einrichtung von Radschnellwegen ist auch für Pedelecs attraktiv, die in Deutschland einen rasanten Aufschwung erleben und das Fahrrad ideal im mittleren Entfernungsbereich ergänzen.", so Christine Fuchs, Vorstand der AGFS.
Die Städte und Gemeinden haben nun bis zum 22. Juli 2013 Zeit, ihre Vorstellungen eines regionalen Radschnellweges in den Wettbewerb einzubringen. Für Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen gelten Mindeststandards, die auch für den Wettbewerb angelegt werden. So soll ein Radschnellweg nicht an der Stadtgrenze enden und innerorts weiter geführt werden. Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesen Strecken müssen gegenüber kreuzendem Verkehr Vorrang haben.
Für die Wettbewerbsteilnahme ist eine Kooperation von mindestens zwei benachbarten Städten und Gemeinden erforderlich, um so den regionalen Bezug sicher zu stellen.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird durch eine Jury vorgenommen, die sich aus Vertretern des NRW-Verkehrsministeriums, der AGFS, des Landesbetriebs Straßenbau sowie Fachleuten aus der Regional-, Stadt- und Verkehrsplanung zusammen setzt.
Weitere Informationen auf www.mbwsv.nrw.de und www.agfs-nrw.de

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