Bund und Länder einigen sich auf neue Schwerpunkte bei der Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume

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[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 12.12.2012] Bund und Länder einigen sich auf neue Schwerpunkte bei der Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume

Landwirtschaftsminister geben Tierschutz bei Neubauten mehr Gewicht und setzen neue Anreize für höhere Umweltstandards
Unter dem Vorsitz von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), dem neben dem Bund auch die Landwirtschaftsminister der 16 Bundesländer angehören, am Mittwoch in Berlin eine grundlegende Reform der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums eingeleitet. "Seit Bestehen der Gemeinschaftsaufgabe hat es noch nie eine so weitreichende Überarbeitung gegeben. Nach den intensiven Verhandlungen über viele Monate hinweg haben wir heute einen richtungsweisenden Beschluss gefasst", sagte Bundesministerin Aigner.
Mit den beschlossenen Grundlagen für den Rahmenplan für die Jahre 2014 bis 2017 wird die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) neu ausgerichtet. Im schon ab Januar 2013 gültigen Rahmenplan für die Zeit bis 2016 wurden die demografische Entwicklung und die Reduzierung des Flächenverbrauchs als wichtige Aspekte in die bisherigen Maßnahmen integriert. Mit einem derzeitigen Fördervolumen von 600 Millionen Euro jährlich ist die GAK das wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz und die ländlichen Räume.
"Mit den heute verabschiedeten Grundlagen für den Rahmenplan setzen wir bei der Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume ab 2014 neue Schwerpunkte. Wir richten die Fördermaßnahmen stärker auf die Ziele und Maßnahmen aus, die bundesweit höchste Priorität haben und sich am künftigen Rechtsrahmen der EU orientieren", sagte Aigner im Anschluss an die Sitzung in Berlin. Unter diesen Aspekten waren die bestehenden Förderwerkzeuge in den vergangenen Monaten intensiv geprüft, kritisch hinterfragt, überarbeitet und neu strukturiert worden. Statt 87 gibt es künftig nur noch 48 Fördermaßnahmen. Damit setzen Bund und Länder ein zentrales Ergebnis des breiten gesellschaftlichen Dialogs um, den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im vergangenen Jahr mit vielen gesellschaftlichen Gruppen geführt und in einer "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" gebündelt hat. "Die Fokussierung der Fördermaßnahmen auf die wichtigen gesellschaftlichen Herausforderungen und die Vereinfachung sind mir ein wichtiges Anliegen. Der Rahmenplan konzentriert sich damit auf die Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung", sagte Aigner. Durch eine neue Gliederung und eine differenzierte Darstellung der Maßnahmen wird der Förderrahmen außerdem verständlicher und klarer strukturiert.
"Der neue Rahmenplan wird den Tier- und Ressourcenschutz weiter vorantreiben und die Landwirte mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm auf diesem Weg unterstützen. Wer einen besonders tiergerechten Stall baut, wird künftig mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert", sagte Aigner. Damit wird der bislang schon erhöhte Fördersatz für besonders tiergerechte Ställe weiter aufgestockt. Daneben können Investitionen in Stallbauten auch dann gefördert werden, wenn die neuen Gebäude über die bisherigen Standards hinaus besondere Anforderungen an den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz erfüllen. "Wir wollen das gesamte Potenzial ausschöpfen, um Verbesserungen für Tier, Umwelt und Klima voranzutreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei ganz klar auf dem Tierwohl. Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass für besonders tiergerecht gebaute Ställe eine spürbar erhöhte Förderung verankert wird. Mir ist es wichtig, für dieses zentrale gesellschaftspolitische Anliegen einen wirksamen Anreiz zu schaffen", sagte Aigner.
Auch bei der Agrarumweltförderung werden neue Prioritäten gesetzt und effizientere Maßnahmen sowie die Kombination von Maßnahmen stärker gefördert. So werden beispielsweise beim ökologischen Landbau die Fördersätze erhöht und neue Maßnahmen zur Förderung der Anlage und Pflege von extensiven Obstbeständen wie Streuobstwiesen eingeführt. Durch die Kooperation von Landwirten mit Akteuren wie zum Beispiel den Landschaftspflegeverbänden werden die Agrarumweltmaßnahmen besser auf den regionalen Bedarf ausgerichtet. Dies führt gleichzeitig auch zu einer effizienteren Agrarumweltförderung.
Der neue Rahmenplan der GAK ebnet auch den Weg für eine schnelle und zügige Umsetzung der ELER-Verordnung, mit der die Europäische Union im Laufe des kommenden Jahres die Förderung des ländlichen Raums regeln wird. "Bund und Länder sind sich einig, dass wir hier keine Zeit verlieren dürfen, um die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik rechtzeitig umsetzen zu können", sagte Bundesministerin Aigner. Über offene Punkte wie zum Beispiel die Förderung von benachteiligten Gebieten oder der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere, die unter anderem aufgrund ausstehender Entscheidungen in Brüssel noch nicht abschließend diskutiert werden können, entscheidet der PLANAK auf einer weiteren Sitzung im Frühjahr 2013. "Wir haben heute einen neuen, vielversprechenden Rahmen für eine noch effizientere und nachhaltigere Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume beschlossen. Jetzt liegt es an den Ländern, die neuen Spielräume bei der Ausgestaltung ihrer Förderprogramme zu nutzen und die heutigen Beschlüsse mit Leben zu füllen", sagte Bundesministerin Aigner.
Hintergrundinformation zur GAK
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Die GAK enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ab.
Zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume stellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für die GAK jährlich 600 Millionen Euro zur Verfügung und übernimmt damit in der Regel 60 Prozent, beim Küstenschutz sogar 70 Prozent der Kosten, die den Ländern durch die Fördermaßnahmen entstehen. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über eine Milliarde Euro pro Jahr. Hinzu kommen ELER-Mittel in Höhe von fast 1,2 Milliarden Euro sowie weitere Mittel der Länder und Gemeinden. Zu den bekanntesten Maßnahmen der GAK zählen das Agrarinvestitionsprogramm, die Förderung von ökologischer Landwirtschaft, Agrarumweltmaßnahmen und der Berglandwirtschaft sowie Küstenschutzmaßnahmen und die Dorfentwicklung.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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