Aigner: 'Einseitige Belastungen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume darf es nicht geben'

Kurzfassung: Aigner: "Einseitige Belastungen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume darf es nicht geben"Bundeslandwirtschaftsministerin informiert Länderkollegen bei Sonder-Agrarministerkonferenz in Berlin ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 12.12.2012] Aigner: "Einseitige Belastungen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume darf es nicht geben"

Bundeslandwirtschaftsministerin informiert Länderkollegen bei Sonder-Agrarministerkonferenz in Berlin über Stand der EU-Verhandlungen
Im Rahmen einer Sondersitzung der Agrarministerkonferenz (AMK) hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ihre Länderkolleginnen und Kollegen am Mittwoch in Berlin über den aktuellen Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene informiert. Bei den Verhandlungen über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020 und den ebenfalls laufenden Verhandlungen über die Zukunft der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) vertritt die Bundesministerin mit Nachdruck die Interessen der deutschen Landwirte und der ländlichen Räume. "Wir wissen, welche Bedeutung eine starke Landwirtschaft und starke ländliche Räume für Deutschland haben. Deshalb kämpfe ich für Perspektiven und Planungssicherheit", sagte Aigner. Es sei nachvollziehbar, dass in Zeiten knapper Kassen jeder Politikbereich der EU einen Beitrag zu gewissen Einsparungen leisten müsse. "Einseitige Belastungen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume darf es jedoch nicht geben", sagte Bundesministerin Aigner. Angesichts der demografischen Entwicklung in den ländlichen Regionen, angesichts des Handlungsbedarfs beim Natur-, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz sowie der Herausforderung der weltweiten Ernährungssicherung und der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors in Europa wären einseitige Belastungen unverantwortlich.
Um für die Landwirte die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten und um den befassten Stellen von Bund und Ländern ausreichend Zeit für die Erarbeitung der Fördergrundlagen zu sichern, bekräftigte die Bundesministerin ihre Forderung nach einem zeitnahen Beschluss über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU. "Wir brauchen hier möglichst schnell Klarheit, damit wir auf Ebene von Bund und Ländern planen können", sagte Aigner.
Was die inhaltliche Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik betrifft, unterstützt Deutschland im Grundsatz die Ziele der EU-Kommission für mehr Umweltleistungen. Die EU-Agrarpolitik müsse dann jedoch im Lichte der verfügbaren Finanzmittel bewertet und praktikabel ausgestaltet werden. "Wir brauchen eine effektive und gleichzeitig nachhaltige Landwirtschaft. Ein europaweit wirksames Greening muss auf ökologischen Vorrangflächen eine produktive Flächennutzung ermöglichen. Es kann nicht sein, dass am Ende nur die Bürokratie aufblüht, ohne spürbare Effekte für die Umwelt", sagte Aigner. Was die Umsetzung der bereits beschlossenen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik angeht, appellierte Aigner an die übrigen EU-Mitgliedstaaten, bei der Entkoppelung der Direktzahlungen nachzuziehen und die geforderten Maßnahmen möglichst schnell umzusetzen. "Wir haben die Modernisierung der Landwirtschaft in Deutschland entschlossen vorangetrieben und setzen auf regional einheitliche Hektarprämien in Deutschland. Damit fördern wir nicht mehr länger die Produktion, sondern stattdessen die nachhaltige Bewirtschaftung der Fläche. Dieser Schritt war alles andere als einfach, aber er war sinnvoll. Umso wichtiger ist es, dass der Rest Europas nun nachzieht und sich an die Reformbeschlüsse hält", sagte Aigner.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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