05.12.2012 14:26 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Zahl der Woche: 23 Kilogramm Käse verzehrt jeder Deutsche durchschnittlich im Jahr.
Kurzfassung: Zahl der Woche: 23 Kilogramm Käse verzehrt jeder Deutsche durchschnittlich im Jahr.Damit hat sich der Käseverbrauch in den vergangenen 40 Jahren mehr als verdoppelt: 1971 lag der Pro-Kopf-Verbrauch ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 05.12.2012] Zahl der Woche: 23 Kilogramm Käse verzehrt jeder Deutsche durchschnittlich im Jahr.
Damit hat sich der Käseverbrauch in den vergangenen 40 Jahren mehr als verdoppelt: 1971 lag der Pro-Kopf-Verbrauch noch bei rund elf Kilogramm. Mit jeweils knapp sieben Kilogramm sind Frischkäse und halbfester Schnittkäse die beliebtesten Käsesorten in Deutschland. Danach folgen Weich- und Hartkäse mit jeweils rund zwei Kilogramm.
Der Begriff "Käse" ist durch die Verordnung über eine einheitliche gemeinsame Marktordnung (EU-Verordnung Nr. 1234/2007) und die nationale Käseverordnung geschützt. Demnach gehört der Begriff zu den Bezeichnungen, die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten sind. Käse-Imitate (auch "Analogkäse" genannt) oder Lebensmittel mit Käse-Imitaten müssen für den Verbraucher klar erkennbar sein: Weder durch Etikettierung noch durch Aufmachung oder Werbung darf der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Milcherzeugnis, also um echten Käse handelt. So dürfen beispielsweise Brötchen mit Käseimitat nicht "Käsebrötchen" heißen. Nach den Vorgaben der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) muss der verwendete Ersatzstoff bei fertig abgepackten Lebensmitteln künftig in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen deutlich gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmelv.de/analogkaese
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Damit hat sich der Käseverbrauch in den vergangenen 40 Jahren mehr als verdoppelt: 1971 lag der Pro-Kopf-Verbrauch noch bei rund elf Kilogramm. Mit jeweils knapp sieben Kilogramm sind Frischkäse und halbfester Schnittkäse die beliebtesten Käsesorten in Deutschland. Danach folgen Weich- und Hartkäse mit jeweils rund zwei Kilogramm.
Der Begriff "Käse" ist durch die Verordnung über eine einheitliche gemeinsame Marktordnung (EU-Verordnung Nr. 1234/2007) und die nationale Käseverordnung geschützt. Demnach gehört der Begriff zu den Bezeichnungen, die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten sind. Käse-Imitate (auch "Analogkäse" genannt) oder Lebensmittel mit Käse-Imitaten müssen für den Verbraucher klar erkennbar sein: Weder durch Etikettierung noch durch Aufmachung oder Werbung darf der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Milcherzeugnis, also um echten Käse handelt. So dürfen beispielsweise Brötchen mit Käseimitat nicht "Käsebrötchen" heißen. Nach den Vorgaben der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) muss der verwendete Ersatzstoff bei fertig abgepackten Lebensmitteln künftig in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen deutlich gekennzeichnet werden.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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