Zahl der Woche: 23 Kilogramm Käse verzehrt jeder Deutsche durchschnittlich im Jahr.

Kurzfassung: Zahl der Woche: 23 Kilogramm Käse verzehrt jeder Deutsche durchschnittlich im Jahr.Damit hat sich der Käseverbrauch in den vergangenen 40 Jahren mehr als verdoppelt: 1971 lag der Pro-Kopf-Verbrauch ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 05.12.2012] Zahl der Woche: 23 Kilogramm Käse verzehrt jeder Deutsche durchschnittlich im Jahr.

Damit hat sich der Käseverbrauch in den vergangenen 40 Jahren mehr als verdoppelt: 1971 lag der Pro-Kopf-Verbrauch noch bei rund elf Kilogramm. Mit jeweils knapp sieben Kilogramm sind Frischkäse und halbfester Schnittkäse die beliebtesten Käsesorten in Deutschland. Danach folgen Weich- und Hartkäse mit jeweils rund zwei Kilogramm.
Der Begriff "Käse" ist durch die Verordnung über eine einheitliche gemeinsame Marktordnung (EU-Verordnung Nr. 1234/2007) und die nationale Käseverordnung geschützt. Demnach gehört der Begriff zu den Bezeichnungen, die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten sind. Käse-Imitate (auch "Analogkäse" genannt) oder Lebensmittel mit Käse-Imitaten müssen für den Verbraucher klar erkennbar sein: Weder durch Etikettierung noch durch Aufmachung oder Werbung darf der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Milcherzeugnis, also um echten Käse handelt. So dürfen beispielsweise Brötchen mit Käseimitat nicht "Käsebrötchen" heißen. Nach den Vorgaben der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) muss der verwendete Ersatzstoff bei fertig abgepackten Lebensmitteln künftig in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen deutlich gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmelv.de/analogkaese

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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