Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um

Kurzfassung: Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols umIn der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlosse ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.11.2012] Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um

In der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt.
Nach dem im Frühjahr 2010 zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung vereinbarten Auslaufplan endet das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien (Kartoffel- und Getreidebrennereien) bereits zum 30. September 2013. Klein- und Obstbrennereien (so genannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum 31. Dezember 2017 Alkohol erzeugen und hierfür staatliche Beihilfen erhalten.
"Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen insbesondere die Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten zugleich einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt. Ich sehe auch nach dem Auslaufen des Monopols Marktnischen für die Erzeugung von Agraralkohol", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin. Der Staatssekretär betonte ferner, dass die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungsbrennens anerkenne. So sehe eine für die Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer wichtige Regelung im Gesetzentwurf das Fortbestehen des branntweinsteuerbegünstigten Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens auch nach 2017 vor. Ferner gebe es durch den im Herbst 2012 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Agrarmarktstrukturgesetzes künftig im Agraralkoholsektor erstmals die Möglichkeit zur Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de

Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
03 0 / 1 85 29 - 0
Fax:
03 0 / 1 85 29 - 42 62
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/65364

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-ernährung, landwirtschaft-und-verbraucherschutz-bmelv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch .