28.11.2012 13:06 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um
Kurzfassung: Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols umIn der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlosse ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.11.2012] Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um
In der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt.
Nach dem im Frühjahr 2010 zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung vereinbarten Auslaufplan endet das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien (Kartoffel- und Getreidebrennereien) bereits zum 30. September 2013. Klein- und Obstbrennereien (so genannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum 31. Dezember 2017 Alkohol erzeugen und hierfür staatliche Beihilfen erhalten.
"Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen insbesondere die Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten zugleich einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt. Ich sehe auch nach dem Auslaufen des Monopols Marktnischen für die Erzeugung von Agraralkohol", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin. Der Staatssekretär betonte ferner, dass die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungsbrennens anerkenne. So sehe eine für die Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer wichtige Regelung im Gesetzentwurf das Fortbestehen des branntweinsteuerbegünstigten Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens auch nach 2017 vor. Ferner gebe es durch den im Herbst 2012 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Agrarmarktstrukturgesetzes künftig im Agraralkoholsektor erstmals die Möglichkeit zur Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
In der heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt.
Nach dem im Frühjahr 2010 zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung vereinbarten Auslaufplan endet das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien (Kartoffel- und Getreidebrennereien) bereits zum 30. September 2013. Klein- und Obstbrennereien (so genannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum 31. Dezember 2017 Alkohol erzeugen und hierfür staatliche Beihilfen erhalten.
"Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen insbesondere die Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten zugleich einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt. Ich sehe auch nach dem Auslaufen des Monopols Marktnischen für die Erzeugung von Agraralkohol", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin. Der Staatssekretär betonte ferner, dass die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungsbrennens anerkenne. So sehe eine für die Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer wichtige Regelung im Gesetzentwurf das Fortbestehen des branntweinsteuerbegünstigten Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens auch nach 2017 vor. Ferner gebe es durch den im Herbst 2012 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Agrarmarktstrukturgesetzes künftig im Agraralkoholsektor erstmals die Möglichkeit zur Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-ernährung, landwirtschaft-und-verbraucherschutz-bmelv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bundesregierung setzt europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch .